Heinrich Weber-Grellet

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. August 2015 um 20:10 Uhr durch Silewe (Diskussion | Beiträge) (Normdaten korrigiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heinrich Weber-Grellet (* 1948 in Göttingen) ist ein deutscher Steuerjurist und ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof (BFH).

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaft in Marburg, München und Münster. Dissertation 1978 in Münster über Beweis- und Argumentationslast im Verfassungsrecht[1]. Seine berufliche Laufbahn begann 1977 in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens mit einer Zwischenstation 1982 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof in München und anschließender Rückkehr als Richter an das Finanzgericht Münster. 1990 erfolgte die Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof. Dort war er überwiegend im seinerzeit neu eingerichteten XI. Senat für Streitfälle der ertragsteuerlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden zuständig, bevor er Ende Mai 2007 zum Vorsitzenden Richter des X. Senats aufstieg, welcher sich hauptsächlich mit Streitigkeiten der Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie der Rentenbesteuerung befasst. Ende Juli 2013 trat er in den Ruhestand. [2]

Weber-Grellet war Mitglied im Präsidium des Gerichts, Vorsitzender des Vereins der Richterinnen und Richter am BFH sowie außerplanmäßiger Professor an der Universität Münster. Er hat zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften zu einkommensteuerrechtlichen Themen verfasst, ist Autor von Monographien zu Themen wie Bilanzsteuerrecht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie sowie europäischem Steuerrecht, ist aber in der Fachwelt vor allem durch seine Mitarbeit am Schmidt-Einkommensteuerkommentar bekannt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Quellennachweis Dissertation in Deutsche Nationalbibliothek
  2. Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes Nr. 46. Abgerufen am 2. August 2013