Hochaltar
Als Hochaltar bezeichnet man unabhängig von der Höhe seiner Aufstellung und eventueller Aufbauten den Hauptaltar einer katholischen Kirche. Er steht, vom Hauptschiff der Kirche aus gesehen, meist stirnseitig in der Apsis, in alten Grabeskirchen wie St. Peter in Rom aber auch zentral über der Memoria. Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für die mit dem Altar verbundenen Dekorationselemente (Predella, Retabel) verwendet.
Ursprünglich unterscheidet der Begriff den Hauptaltar einer Kirche von den Nebenaltären bzw. Seitenaltären, die bereits ab der Herrschaft des römischen Kaisers Konstantin I. in größeren Kirchen zusätzlich zum Hochaltar errichtet wurden und die sich in den Seitenapsiden, den Kapellenkränzen, an den Wänden der Seitenschiffe, an Pfeilern, in Seitenkapellen oder an den Seitenwänden befinden können. In Kirchen mit einem Lettner war auch ein Altar vor dem Lettner üblich, der häufig Kreuzaltar genannt wurde.
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil versteht man unter dem Hochaltar meist den früheren, beziehungsweise alten Hochaltar, im Unterschied zum neuen Hauptaltar, dem sogenannten Volksaltar, an dem die Priester normalerweise der Gemeinde zugewandt die Eucharistiefeier zelebrieren.
Die Mensa des Hochaltars ist in drei Bereiche eingeteilt:
- Die Mitte des Altares
- Die Epistelseite
- Die Evangelienseite
Diese Einteilung ist mit der Liturgiereform hinfällig geworden, da die Episteln der Liturgie und das Evangelium heute vom Ambo aus verlesen werden. Man unterscheidet heute Mitte und Rand des Altares, wobei in der Mitte alles Wichtige und am Rande minder Wichtiges, etwa die Bereitung und Reinigung des Kelches, vorgenommen wird.
Nach der Reformation hat man in den meisten evangelisch-lutherischen Kirchen den Hochaltar beibehalten, während die für die neue Liturgie überflüssigen Seitenaltäre fast immer aus der Kirche entfernt wurden.