Infektionsschutz

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Unter Infektionsschutz versteht man alle Maßnahmen, die eine Übertragung oder Verbreitung eines Infektionserregers verhindern oder die Übertragungswahrscheinlichkeit oder die Schwere und Häufigkeit des Ausbruchs einer Infektionskrankheit reduzieren sollen. Der Infektionsschutz umfasst individuelle Schutzmaßnahmen aber auch alle Möglichkeiten der sogenannten Infektionsprävention, die das Auftreten und Verbreiten von Infektionskrankheiten innerhalb einer bestimmten Gruppe oder der Gesamtbevölkerung reduzieren oder verhindern können. Bezüglich der Art der Maßnahmen unterscheidet man die Expositionsprophylaxe (beispielsweise mechanische Schutzmaßnahmen wie Mundschutz usw.), Dispositionsprophylaxe (Erhöhung der Krankheitsabwehr, z.B. durch Impfungen), Maßnahmen zur Erregerentfernung und –inaktivierung (Desinfektion, Sterilisation) sowie alle gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeige- und Mitteilungspflicht von Infektionskrankheiten und zur Verhinderung und Eindämmung von epidemischen Ereignissen (Infektionskontrolle).

Gesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz

Deutschland

Der Infektionsschutz ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. In Deutschland sind dies das deutsche Tierseuchengesetz,[1] das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz IfSG)[2] und das Seuchenrechtsneuordnungsgesetz[3] als Nachfolgegesetze des Bundes-Seuchengesetzes.

Ausführungen zum Infektionsschutz finden sich auch im Abfallgesetz,[4] Gefahrstoffgesetz[5], Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)[6], Arbeitsschutzgesetz[7], Transplantationsgesetz[8], der Biostoffverordnung[9], Trinkwasserverordnung (TrinkwV)[10] und in verschiedenen Hygieneverordnungen auf Bundes- und Länderebene. Darüber hinaus gibt es technische Normen zur Umsetzung des Infektionsschutzes wie beispielsweise der DIN 1946 (Teil 4 zu Raumlufttechnischen Anlagen in Krankenhäusern) und DIN 19643 (Anforderungen an die Badewasserqualität von Beckenbädern).

Österreich

In Österreich gilt zum Infektionsschutz das österreichische Tierseuchengesetz[11], das Zoonosengesetz[12] , und die Tierseuchen-Anzeigepflichtverordnung[13]. Beim Infektionsschutz für Menschen gelten das Epidemiegesetz[14], das Tuberkulosegesetz[15], das AIDS-Gesetz[16] und das Geschlechtskrankheitengesetz[17].

Schweiz

In der Schweiz gelten entsprechend das schweizerische Tierseuchengesetz[18] und die Tierseuchenverordnung[19], beim Menschen das „Bundesgesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen“ (Epidemiengesetz EpG)[20]

Einzelnachweise

  1. Tierseuchengesetz
  2. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (PDF; 194 kB)
  3. Seuchenrechtsneuordnungsgesetz (PDF; 108 kB)
  4. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  5. Gefahrstoffgesetz (PDF; 11 kB)
  6. Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  7. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (PDF; 87 kB)
  8. Transplantationsgesetz
  9. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (PDF; 135 kB)
  10. Trinkwasserverordnung (PDF; 61 kB)
  11. Tierseuchengesetz (Österreich)
  12. Zoonosengesetz (Österreich)
  13. Tierseuchen-Anzeigepflichtverordnung (Österreich)
  14. Epidemiegesetz (Österreich)
  15. Tuberkulosegesetz (Österreich)
  16. AIDS-Gesetz (Österreich)
  17. Geschlechtskrankheitengesetz (Österreich)
  18. Tierseuchengesetz (Schweiz) (PDF; 169 kB)
  19. Tierseuchenverordnung (Schweiz) (PDF; 768 kB)
  20. Epidemiengesetz (Schweiz)