Ingenieurbüro

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Ein Ingenieurbüro ist ein Dienstleistungsunternehmen, das auf Planung, Consulting oder Projektmanagement im technischen/ingenieurwissenschaftlichen Bereich spezialisiert ist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Österreichische Ingenieurbüros

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In Österreich handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe mit der genauen Bezeichnung Technische Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), seit Anfang 2008 durch eine Novellierung der Gewerbeordnung nur mehr Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure).

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung sind: Erfolgreicher Hochschul-Abschluss einer entsprechenden Studienrichtung und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder einen erfolgreichen Abschluss einer entsprechenden berufsbildenden höheren technischen (HTL) oder höheren forstwirtschaftlichen Lehranstalt (HFL) und eine sechsjährige fachliche Tätigkeit, sowie Ingenieurdiplom in allen Fällen. Zusätzlich muss eine spezielle und umfangreiche schriftliche und mündliche Befähigungsprüfung abgelegt werden.

Der Gewerbeumfang der Technischen Büros - Ingenieurbüros umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten.

Ingenieurbüros sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt. [1] [2] [3]

[Bearbeiten] Andere Formen des Ingenieurbüros

Eine speziellere Form des Ingenieurbüros ist das Software-Ingenieurbüro. Dieses ist auf den technischen Bereich "Software" (Spezialgebiet der Informatik) fokussiert.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Gewerbeordnung 1994 idgF (österreichisches Bundesgesetz)
  2. BGBl. I Nr. 42/2008, 42. Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1994
  3. 89. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe Technische Büros – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (Technische Büros/Ingenieurbüros-Zugangsvoraussetzungs-Verordnung)
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