Interkulturelle Ehe

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Die interkulturelle Ehe bezeichnet die Ehe zwischen Angehörigen unterschiedlicher Nationalitäten, Ethnien oder Kulturen. Bei der Verwendung dieses Begriffs spielt, im Gegensatz zum Begriff der interkonfessionellen und zur interreligiösen Ehe, die religiöse Weltanschauung keine primäre Rolle.

Jegliche Gesetze oder staatliche Regeln, die die Wahl des Ehepartners ethnisch, national, kulturell oder religiös beschränken, stehen im Konflikt mit dem Menschenrecht auf freie Wahl des Ehepartners (Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).

Bewertung in der Geschichte

Eine negative Bewertung der interkulturellen Ehe lässt sich in den allermeisten Gesellschaften zu allen Zeiten belegen. Zu Zeiten des Kolonialismus wurden seitens der Kolonialmächte die Ehen von Repräsentanten der „Herrenschicht“ mit den als rassisch minderwertig angesehenen Einheimischen problematisiert, ein Beispiel dafür ist die Mischehendebatte im deutschen Reichstag (1912). Vielfach wurden „gemischtrassige“ Ehen auch durch den Staat ausdrücklich verboten, beispielsweise durch die „anti-miscegenation laws“ in den USA, eine Praxis, die in 16 Staaten der USA 1967 durch das höchstrichterliche Urteil Loving v. Virginia ein Ende fand. In einer Meinungsumfrage ein Jahr später waren 20 % für gemischtrassige Ehen und 73 % dagegen (Weiße: 17 % dafür, 75 % dagegen; Schwarze: 56 % dafür, 33 % dagegen). Die Befürworter wurden erst 1991 zur Mehrheit.[1]

Eine besondere historische Rolle spielt die Verfolgung der „Mischehen“ von Nichtjuden mit Juden während des Dritten Reichs.

Bikulturalität der Kinder

Als bikulturell bezeichnet man Menschen, die mit zwei Kulturen aufwachsen, etwa weil ihre Eltern zwei unterschiedliche Kulturen verkörpern oder weil ihre Eltern oder die Familie als Ganzes in ein anderes Land migrierte. Kinder aus interkulturellen Ehen sind daher typischerweise bikulturell. Kommt noch ein längerer Aufenthalt in einem Drittland hinzu, spricht man von einem Third Culture Kid.

Bikulturelle Kinder sind häufig zwei- oder mehrsprachig. Der Migrationssoziologe Hacı-Halil Uslucan hebt hervor, dass Bikulturalität und Bilingualität exzeptionelle Entwicklungschancen bieten; so seien Bikulturelle in der Lage, die kulturelle Perspektive zu wechseln, und es gebe Hinweise, dass Bilingualität auch die metasprachlichen Fähigkeiten fördert und dem Abstraktionsvermögen zugutekomme.[2]

Siehe auch

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Literatur

  • Heinz Pusitz, Elisabeth Reif (Hrsg.): Interkulturelle Partnerschaften. Begegnungen der Lebensformen und Geschlechter. IKO – Verlag für Interkulturelle Kommunikation, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-88939-375-6.

Weblinks

  • FAZ.net 12. Dezember 2014: Bericht über Studie (Nadja Milewski vom Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels und Hill Kulu von der University of Liverpool haben eine Studie über 5648 binationale Ehen in Deutschland vorlegt)

Einzelnachweise

  1. Joseph Carroll: Most Americans Approve of Interracial Marriages, gallup.com, 16. August 2007
  2. Hacı-Halil Uslucan: Psychologische Aspekte der Integration von Zuwanderern. Abgerufen am 22. Mai 2016. S. 44.