Johann Carl Bertram Stüve

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Johann Carl Bertram Stüve, Denkmal von Heinrich Pohlmann
Detail der Pohlmann-Skulptur

Johann Carl Bertram Stüve (* 4. März 1798 in Osnabrück; † 16. Februar 1872 ebenda) war Jurist, Historiker und Politiker, Bürgermeister seiner Heimatstadt Osnabrück (Niedersachsen), Abgeordneter der Ständeversammlung im Königreich Hannover und liberaler Innenminister des so genannten Märzministeriums in Hannover. Besondere Bedeutung hat er als Bauernbefreier im Fürstentum Osnabrück durch das hannoversche Ablösungsgesetz, das als sein politisches Meisterstück angesehen wird. Neben Justus Möser gilt er als bedeutendster Osnabrücker.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Stüve stammte aus einer angesehenen Osnabrücker Politikerfamilie. Schon sein Vater Heinrich David Stüve und sein Großvater Johann Eberhard Stüve waren Mitglieder des Stadtrats gewesen, sein Vater war von 1804 bis zu seinem Tod im Jahre 1813 Erster Bürgermeister der Stadt. Stüve war das jüngste von fünf Kindern aus der Ehe von Heinrich David Stüve. Er besuchte das Osnabrücker Ratsgymnasium, das er 1817 abschloss. Zunächst begann er ein Jurastudium in Berlin, wechselte dann nach Göttingen und wurde dort 1820 promoviert. Sowohl in Berlin als auch in Göttingen gehörte er Burschenschaften an, in Berlin war er 1818 Mitbegründer der Alten Berliner Burschenschaft.[1] Aus Rücksicht auf seine verwitwete Mutter ließ er sich in Osnabrück als Anwalt nieder, obwohl er gerne Jura-Professor geworden wäre. Neben seiner juristischen Arbeit widmete er sich der Geschichtswissenschaft und ordnete das städtische, das bischöfliche sowie Klosterarchive und gab Justus Mösers Handschrift zum dritten Teil seiner Osnabrückischen Geschichte heraus. Er führte Mösers „Geschichte des Hochstifts Osnabrück“ fort und publizierte in der „Hannoverschen Zeitung“ und dem „Osnabrücker Volksblatt“.

[Bearbeiten] Politik

Stüves politische Karriere begann 1824 als Abgeordneter der Ständeversammlung in Hannover, wo er seinen ersten großen Erfolg mit einem staatlichen Schuldenerlass für eine Heimatstadt erzielte. In dieser Zeit waren die eigenbehörigen Bauern im Osnabrücker Land dem Gutsherrn mit Leib und Leben verpflichtet. Nur ein Freibrief gab ihnen Unabhängigkeit. Stüve, inzwischen mit dem Titel Schatzrat Mitglied der Ständeversammlung in Hannover, veröffentlichte sein Buch Über die Lasten des Grundeigentums und legte die Ablösungsverordnung vor, die den abhängigen Bauern die Freiheit bringen sollte. Sie trat am 22. Juli 1833 in Kraft. Stüve, ein gemäßigter Reformer, arbeitete mit am Staatsgrundgesetz von 1833 für das Königreich Hannover. König Ernst August beseitigte die ständisch-liberale Verfassung 1837 durch Verfassungsbruch. Stüve reichte im Namen der Stadt Osnabrück dagegen Verfassungsbeschwerde beim Deutschen Bund ein, doch die Verfassung wurde erst 1848 nach der Märzrevolution wieder in Kraft gesetzt. Ab 1841 hinderte die hannoversche Regierung Stüve an der Wahrnehmung seines Landtagsmandats. Er durfte Osnabrück nur mit Genehmigung des Landdrosten länger als drei Tage verlassen und lehnte es ab, die Erlaubnis zu erbitten. So widmete er sich seinem Amt als Verwaltungsbürgermeister von Osnabrück, in das er 1833 einstimmig von der Osnabrücker Bürgerschaft gewählt worden war. Dieses Amt hatte er zunächst bis 1848 inne.

König Ernst August versuchte die Auswirkungen der Märzrevolution zu begrenzen, indem er Stüve als Innenminister in die Märzregierung Graf Bennigsens berief. Stüve schaffte die Zensur ab, beseitigte Standesvorrechte, trennte Justiz und Verwaltung und reformierte Verwaltung und Gemeinden. Seine Reformen blieben auch nach dem Rücktritt der Märzminister im Oktober 1850 bestehen, bis sie 1855 unter König Georg V. aufgehoben wurden. Stüve kehrte 1850 nach Osnabrück zurück, widmete sich zunächst historischen Veröffentlichungen, und wurde 1852 erneut zum Bürgermeister gewählt. Er nahm jedoch eine zunehmend konservative Haltung ein. Nach Auseinandersetzungen mit dem Bürgervorsteherkollegium gab er sein Amt 1864 endgültig auf und trat zurück.

Er starb 1872 und wurde auf dem Hasefriedhof in Osnabrück beigesetzt. Nach ihm ist der Stüveschacht benannt.

[Bearbeiten] Stüve als Historiker

Neben umfangreichen Veröffentlichungen politischen Inhalts hat Stüve auch historische Arbeiten vorgelegt. Seine dreibändige, von der Sachsenzeit bis 1647 reichende „Geschichte des Hochstifts Osnabrück“ – 1853, 1872 und postum 1882 in einem Umfang von rund 1.700 Druckseiten erschienen – gilt bis heute als zitierfähiges Grundlagenwerk zur Osnabrücker Landesgeschichte, zumal es noch nicht durch eine neuere historische Überblicksdarstellung ersetzt worden ist. Das gilt auch für seine zahlreichen Aufsätze zur Stadtverfassung Osnabrücks, die in den „Mitteilungen des Historischen Vereins zu Osnabrück“ sowie im „Neuen Vaterländischen Archiv“ erschienen sind.

[Bearbeiten] Ehrungen

1871 wurde Stüve korrespondierendes Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Am 17. September 1882 wurde auf dem Marktplatz seiner Geburtsstadt Osnabrück ein Stüve-Denkmal errichtet. Schöpfer des Standbildes war der Bildhauer Heinrich Pohlmann. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Denkmal vom Marktplatz entfernt, am Natruper-Tor-Wall, dem damaligen Kaiserwall, wieder errichtet und während des Zweiten Weltkriegs vor das Gebäude der Volkshochschule in Osnabrück versetzt. Es zeigt Stüve auf einem hohen Sockel mit leicht erhobener rechter Hand, in der linken ein Buch haltend.

[Bearbeiten] Werke

  • mit Johann Hermann Detmold: Hannoversches Portfolio. Sammlung von Actenstücken zur Geschichte des Hannoverschen Verfassungskampfes,4 Bde., Krabbe, 1838–41
  • Gustav Stüve (Hrsg.): Briefwechsel zwischen Stüve und Detmold in den Jahren 1848-1850, in: Quellen und Darstellung zur Geschichte Niedersachsens Bd. 13, Hahn, Hannover/Leipzig 1903
  • Untersuchungen über die Gogerichte in Westfalen und Niedersachsen.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 5: R–S. Heidelberg 2002, S. 562.
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