Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

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Das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung) ist am 1. April 2002 in Kraft getreten. Der Zweck des Gesetzes ist im § 1 Absatz 1 definiert:

Basisdaten
Titel: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung

und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Kurztitel: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Abkürzung: KWKG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Umweltrecht
FNA: 754-18
Datum des Gesetzes: 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092)
Inkrafttreten am: 1. April 2002
Letzte Änderung durch: Art. 170 VO vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2427)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. November 2006
(Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006)
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2010
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Bis zum Jahr 2005 soll im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2010 von insgesamt bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, erzielt werden.

Ähnlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Förderung (bzw. Vergütung), welche Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch, und somit auf jede in der BRD verbrauchte kWh, umgelegt.

Am 6. Juni 2008 wurde im Deutschen Bundestag die Novellierung des KWK-Gesetzes beschlossen. Die KWKG-Novelle (KWKG 2009) tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und weist erhebliche Veränderungen in Bezug auf das bisherige KWK-Gesetz (KWKG 2002) auf.

Siehe auch: Kraft-Wärme-Kopplung, Blockheizkraftwerk, Klima, Globale Erwärmung, Treibhausgas, Emissionsrechtehandel, Kyoto-Protokoll

Das KWK-Gesetz aus dem Jahre 2002 tritt am 31. Dezember 2008 außer Kraft und wird durch das neue KWK-Gesetz ersetzt.

[Bearbeiten] Weblinks

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