Diskussion:Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von DF5GO in Abschnitt Abschnitt KWK-Aufschlag
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Da sich der Name des Gesetzes aus Kraft-Wärme-Kopplung und Gesetz – und nicht etwa aus Kraft-Wärme und Kopplungsgesetz – zusammensetzt, müsste das Gesetz meines Erachtens Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz heißen. Aber das weiß der Gesetzgeber ja anscheinend selbst nicht. --85.176.48.167 19:20, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe einen entsprechenden Hinweis in den Artikel aufgenommen. --80.171.195.8 09:40, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Es heisst Kraft-Wärme-Kopplung und Einkommensteuer. Daher kommt auch das Wort Einkommensteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zustanden. Die Abkürzung bei http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kwkg_2002/gesamt.pdf ist a) korrekt und b) sollte man hier nicht päpstlicher als der Papst sein. Gunnar 23:57, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist zwar korrekt zitiert, aber orthografisch falsch. Das Entscheidende am Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ist, dass das Bestimmungswort Kraft-Wärme-Kopplung bereits Bindestriche enthält. Deshalb muss auch an der Hauptfuge, also zwischen Kraft-Wärme-Kopplung und Gesetz, ein Bindestrich gesetzt werden, damit die Hauptfuge nicht untergeordnet aussieht (das zusätzliche Fugen-s ändert daran nichts, es dient nur der besseren Sprechbarkeit). Der Vergleich mit dem Einkommensteuergesetz ist untauglich, da hier das Bestmmungswort Einkommensteuer keine Bindestriche enthält und sich somit auch bindestrichlos mit Gesetz verbinden lässt. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist genauso falsch wie es Einkommen-Steuergesetz wäre (Bindestriche nur an Nebenfugen). --92.231.133.88 17:15, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
"Einkommen-Steuergesetz" wäre sogar noch halbwegs richtig, denn das Einkommensteuergesetz ist ja tatsächlich ein Steuergesetz. Aber was bitte soll ein Kopplungsgesetz sein? :/ Naja, es ist müßig, darüber zu diskutieren; maßgeblich ist der Name, wie er auf dem Deckblatt des Gesetzes steht. --TETRIS L 23:31, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

KWK-Abgabe[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz ist etwas unglücklich geschrieben. Die Begrenzung von 0,05 ct/kWh kommt aus dem Gesetzestext, die 0,19 ct/kWh sind offenbar die aktuelle Umlage - das ändert sich aber mit der Zeit. Gunnar 23:57, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Bitte mit einer vernünftigen Quelle belegen, den Referentenentwurf, d.h. ein PDF von einer offiziellen Seite und nicht einer der diversen bhkw-info irgendwas des immer gleichen Betreibers! Stellungnahmen zu Entwürfen, die selbst nicht vorliegen haben in der wikipedia sowenig zu suchen wie Werbeseiten, die lediglich ihre Beratungsangebote anpreisen. --91.64.0.101 23:08, 8. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hallo, meinetwegen kann der Absatz zum Entwurf auch ganz raus, weil es noch "ungelegte Eier" sind. Den hast Du aber ja schon entfernt wie ich gerade sehe, somit erledigt. Nachdem der Absatz mit dem BHKW-Infozentrum Link eingebracht wurde hatte ich nur eine weitere Quelle ergänzt - nachdem die weitere Quelle von einer IP gelöscht wurde, wurden bei mir Erinnerungen an diese [Geschichte] wach, daher der Kommentar. Leider ist der Entwurf nicht öffentlich zugänglich. Da es sich jedoch nur um einen ersten Entwurf handelt, hat es ohnehin keinen enzyklopädischen Wert. Bitte lege Dir einen Benutzeraccount bei Wikipedia zu. Bei Editierungen von IPs reagieren viele, mich eingeschlossen, zuweilen hypersensibel ;) --Hugo75 00:02, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ich dachte ja, dass das Thema, auf das du verweist, durch ist. Inzwischen wurden sogar die Google-Werbungen entfernt und ich weiss ehrlich nicht, was auf der Seite www.kwkg-novelle.de problematisch sein sollte. Die letzten zwei Jahre stellte diese Informationsseite über das KWK-Gesetz als Zusatzinformation kein Problem dar. Aber was soll´s.
Werde nun die auf der Seite befindlichen Fehler beim KWK-Aufschlag beheben. Der inzwischen vorliegende Regierungsentwurf zum KWK-Gesetz 2012, der auf einem Kabinettsbeschluss basiert, wird von mir verlinkt. Weiterhin sei darauf verwiesen, dass die derzeitige Version des KWK-Gesetzes bereits seit August 2011 in Kraft ist und nicht erst am 01. Januar 2012 in Kraft tritt.
-- Bhkw-infozentrum 11:58, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Inkrafttreten der letzten Änderung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe bereits im Text darauf verwiesen, dass das derzeit geltende KWK-Gesetz in der neuesten Fassung vom 04. August 2011 vor liegt. Dabei habe ich auf den Bericht Erste Änderungen des KWK-Gesetzes in Kraft getreten verwiesen. Dass dieser Link zumindest auf der Diskussionsseite notwendig gewesen wäre, zeigt die Löschaktion eines Nutzers, der die Richtigstellung - ohne Studium des Textes - als falsch deklariert hat. Hätte er den Ref durchgelesen oder die (dynamische und daher für dauerhafte Verweise nicht geeignete) Seite des BAFA besucht (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/index.html), könnte man dem Bericht nun das richtige Datum des Inkrafttretens entnehmen. -- Bhkw-infozentrum 21:25, 25. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Abschnitt KWK-Aufschlag[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht besser diese Angaben in einer Tabelle darzustellen, da dies besser lesbar ist? (nicht signierter Beitrag von 78.35.202.30 (Diskussion) 13:52, 30. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

erledigtErledigt Habe die Liste mal in eine Tabelle umgewandelt und gleich noch die Jahre ab 2005 ergänzt. --DF5GO11:02, 11. Feb. 2014 (CET)Beantworten