Kaffeefahrt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Februar 2016 um 20:11 Uhr durch Sir James (Diskussion | Beiträge) (→‎Bewerbung der Fahrten mit Gewinnversprechen: erg.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Verkaufsveranstaltung (Matratzenverkauf) während einer Kaffeefahrt zum Prickingshof (2013)

Eine Kaffeefahrt, auch als Werbefahrt bezeichnet, ist die verschleiernde Bezeichnung für eine organisierte Fahrt mit dem Bus oder Schiff mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung. Teilnehmer sind typischerweise Rentner, die das Angebot einer scheinbar billigen Ausflugsfahrt mit Kaffee und Kuchen (daher der Name) oder einem Mittagessen, sowie zusätzlich manchmal auch tatsächlichen oder vermeintlichen Geschenken für die Teilnehmer, nutzen.

Bewerbung der Fahrten mit Gewinnversprechen

Üblicherweise werden Kaffeefahrten durch die Versendung namentlich adressierter „Einladungen“ per Post beworben. Um ausreichend viele Teilnehmer für die Fahrten zu gewinnen, wenden unseriöse Veranstalter häufig bereits bei den Einladungen unlautere, teils strafbare Methoden an. So werden die Einladungen häufig als Gewinnmitteilungen getarnt. Beispielsweise wird wahrheitswidrig behauptet, der Empfänger des Schreibens habe einen hohen Bargeldbetrag gewonnen, der bei Teilnahme an der Ausflugsfahrt ausgezahlt wird, was dann aber nicht der Fall ist. Zwar sind derartige Gewinnmitteilungen in Deutschland als Gewinnzusage i.S.d. § 661a BGB einklagbar,[1] aber die Durchsetzung der Ansprüche scheitert häufig an der fehlenden Solvenz der Unternehmen.

Neben den Gewinnversprechen werden mitunter auch bestimmte „exklusive“ Geschenke für jeden Teilnehmer versprochen, die im Preis der Fahrt inbegriffen sein sollen. Werden diese Gegenstände dann tatsächlich ausgegeben, so handelt es sich aber in der Regel um billige Massenware.

Verkaufsveranstaltung

Ihr Geld verdienen die Veranstalter mit einer Verkaufsveranstaltung; während die Reisenden formal nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, wird ihnen meist kaum eine Wahl gelassen – etwa indem die Reise zu einem abgelegenen Gasthof führt – denn für den Veranstalter ist sie der eigentliche Zweck der Reise.

Ähnlich funktionieren außergewöhnlich preisgünstige Busfahrten, bei denen der günstige Pauschalpreis für Flug, Busreise, Essen und Übernachtungen über Verkaufsprovisionen teilnehmender Händler ermöglicht wird.[2] Auch Taxifahrer, Buslenker, Reiseführer bzw. deren Arbeitgeber bekommen bei Besichtigungs- oder Rundreisen sonst in der Welt ebenfalls Provisionen (oder kostenlose Mittagessen) für die „Vermittlung“ von Besuchern, mit Auswüchsen bis zu „zwei Stunden Sightseeing und sechs Stunden Einkaufen“.[3]

Produkte

Die angebotenen Produkte werden typischerweise als revolutionär, völlig neu, noch nicht im Handel erhältlich angepriesen; sie stammen insbesondere aus den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Wellness und Tourismus. Den Teilnehmern wird häufig suggeriert, ein Schnäppchen ergattern zu können. Gelegentlich wird auch Ratenzahlung angeboten, um den tatsächlichen Preis zu verschleiern. Die Produkte sind häufig minderwertig und überteuert.[4]

Methoden

Typischerweise wird mit allen Tricks und auch unlauteren Methoden gearbeitet, und ein enormer psychologischer Druck aufgebaut. Häufig wird eine Gewinnauszahlung versprochen, die dann aber gar nicht oder nicht in der versprochenen Form erfolgt. Es wird darauf gesetzt, dass betrogene Käufer sich aus Scham oder Unwissen nicht wehren.

Beispielsweise wird angekündigt, dass es das Mittagessen erst gibt, nachdem ein bestimmtes Kaufpensum erfüllt wurde; oder einer der „Gäste“ gehört zum veranstaltenden Unternehmen und macht den Anfang, indem er scheinbar begeistert irgendetwas kauft.

Häufig wird dadurch ein Schnäppchen suggeriert, indem der Preis eines Produkts mit der Unverbindlichen Preisempfehlung verglichen wird. Der empfohlene Verkaufspreis ist meist deutlich höher und tatsächlich in den im Handel üblichen Artikellisten, z.B. der Lauer-Taxe (im Apothekenwesen) zu finden. Dabei ist dieser Preis willkürlich durch den Hersteller festgelegt. Zusatzanreize, etwa eine vorgeblich limitierte Verfügbarkeit oder ein angeblich zeitlich begrenzter Sonderpreis erhöhen den Druck auf den Verbraucher.

Rechtliches

Juristisch stellt eine Kaffeefahrt ein „externes Haustürgeschäft“ dar. Der Konsument kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und sollte ggf. eine Verbraucherzentrale konsultieren. Falls der Mitreisende faktisch zur Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung oder zum Kauf gezwungen wird, könnte der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Verbraucherschutzverein e. V.: Vorsicht bei Kaffeefahrten mit Gewinnversprechen. Abgerufen am 26. Mai 2010.
  2. Susanne Oberheu: Kappadokien-Rundreise - Ein kritischer Bericht. 30. Oktober 2011, abgerufen am 13. August 2012.
  3. China: Reiseleiter dürfen von Souvenirläden keine Provisionen mehr erhalten. 22. Januar 2010, abgerufen am 6. Juni 2012.
  4. Kaffeefahrten: Gewinner ist immer der Veranstalter. In: Verbraucherzentrale Bayern. 22. Februar 2008, abgerufen am 20. Juli 2008.
  5. Hände weg von Werbefahrten! bei konsumentenfragen.at