Kategorie Diskussion:Politische Straftat

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Straf- und Gewalttat[Quelltext bearbeiten]

Bin leider erst jetzt auf die mittlerweile abgeschlossene Löschdiskussion gestoßen. Der Begriff der Gewalttat ist keineswegs so schwammig, wie in der Löschdiskussion behauptet. Die Unterscheidung zwischen politisch motivierten Straftaten und Gewalttaten nehmen auch die PMK-Statistiken (politisch motivierte Kriminalität) der Innenministerien vor. Ich bin kein Kriminologe, daher kann ich zu wissenschaftlichen Debatten über die Unterscheidung von allgemeinen Straf- und spezifischen Gewalttaten nicht sagen.
Bei der jetzigen Umbenennung sehe ich das Problem, dass ich der Umfang deutlich wandelt: Auch wenn vorher die Definition (zumindest laut Löschdiskussion) nicht richtig angewandt wurde, werden nun nicht mehr nur die Gewalt- sondern alle Straftaten erfasst: Damit fallen auch sämtliche Propagandadelikte u.ä. in diese Kategorie. Gleichzeitig ist die Bestimmung einer konkreten politischen Motivation (rechtsextrem) durch eine allgemeine politische Motivation ersetzt wurden. Der Inhalt der Kategorie beschränkt sich jedoch bisher ausschließlich auf - im PMK-Sprech - politisch motivierte Gewalttaten rechts. Ich sehe keine Verbesserung durch die Verschiebung, sondern würde dann eher für eine richtige Anwendung der Definition Gewalttat im Sinne der PMK plädieren.
Eine eindeutige Definition ließe sich zum Beispiel über folgende Kriterien festlegen:

a) Es handelt sich um eine Gewalttat im juristischen Sinne, d.h. es ist einer der Stratatsbestände erfasst, die unter diese Ktaegorie fallen.
b) Dies ist im Zweifel durch den Nachweis eines Ermittlungsverfahrens / einer Anklage / einer Verurteilung auf Basis eines der Paragraphen erfolgt.
c) Eine politische rechte Motivation wird von den Ermittlungsbehörden / dem Gericht oder relevanten Teilen der Öffentlichkeit vermutet bzw. gilt als bewiesen.

Zwar behält die Kategorie das Problem ihrer Deutschlandlastigkeit, würde aber nicht mehr so ausufernd sein. Außerdem müssen wir nun wirklich nicht die Gleichsetzung jeglicher politisch motivierter Straftat mitgehen. Oder wollen wir hier wirklich neben rassistischen Übergriffen vom Göttinger Mescalero über das Celler Loch bis zum Attentat vom 20. Juli 1944 alles aufführen? --Häuslebauer 18:36, 6. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Eine Gewalttat im juristischen Sinne gibt es schlicht nicht, es sind Gewaltdelikte. Eine ist allerdings auch fachlich inkorrekt, da es explezit auf Rechtsextremisten gemünzte Gewaltdelikte an sich nicht gibt. Körperverletzung oder Tötungsdelikte sind unabhängig von irgendwelchen Gesinnungen schon strafbar. Einzelne Propagandataten (z. B. Holocaustleugnung durch Spinner X) sind in der Regel nicht relevant. Das es nun politisch neutral ist ist bnicht auf meinem Mist gewachsen, da musste Felistoria als abarbeitende Admina anschreiben.--Gruß Kriddl Anschreibbeantworter 16:10, 11. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Diskussion wurde ins Portal Rechtsextremismus ausgelagert (hier) und hat mittlerweile zu einer Löschprüfung geführt. --Häuslebauer 02:15, 12. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]