Kelchkommunion
Die Darreichung des konsekrierten Weines in der Feier der Eucharistie wird Kelchkommunion genannt.
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[Bearbeiten] Geschichtliche Entwicklung
Schon in der alten Kirche ging die Häufigkeit des Empfangs der Kommunion der Laien in der Messe im Osten wie im Westen zurück. Die Gründe dafür waren vielfältig, unter anderem die zeitweise verbreitete Verschiebung der Taufe auf ein hohes Lebensalter (wegen der damals Getauften nur einmal im Leben eingeräumten Möglichkeit der Vergebung schwerer Schuld), der geforderte Verzicht auf ehelichen Verkehr mehrere Tage vor dem Kommunionempfang, schließlich auch die Angst, durch versehentliche Verunehrung des eucharistischen Leibes und Blutes Christi schuldig zu werden.
Im Mittelalter suchte man in der Westkirche die Kelchkommunion der Gläubigen mehr und mehr zu vermeiden, weil deren Andrang an den inzwischen nur wenigen Kommuniontagen des Jahres lebhaft und damit die Gefahr versehentlichen Verschüttens gegeben war. Statt des konsekrierten Weines gab man den Laien weithin Ablutionswein zu trinken, also gewöhnlichen Wein, den man nach dem Kommunionempfang zur schützenden Bedeckung der heiligen Gestalten zu trinken pflegte, damit keine Partikel der Hostie im Mund verblieben. Theologisch wurde dieses Verhalten durch die Lehre gestützt, dass Christus in jeder der beiden Gestalten von Brot und Wein ganz gegenwärtig sei und empfangen werde. So wurde das Trinken aus dem Kelch im abendländischen Spätmittelalter zunehmend als Vorrecht der Priester empfunden, das sie besonders augenfällig von den Laien unterschied.
Ein offizielles Kelchverbot für Laien wurde jedoch erst 1415 auf dem Konzil von Konstanz erlassen – als Reaktion auf die Forderung der Hussiten (Utraquisten) nach Kommunion unter beiderlei Gestalt (communio sub utraque specie). Doch wurden auch später noch Ausnahmen zugelassen, so zeitweise für Teile der deutschsprachigen katholischen Länder, bis weit in die Neuzeit für den deutschen Kaiser und den französischen König.
Im 16. Jahrhundert wurde die Kelchkommunion beim Abendmahl zu einem wichtigen Anliegen und Kennzeichen aller reformatorischen Kirchen. Darin drückte sich die Auffassung aus, den Willen zum Gehorsam gegenüber der biblischen Aufforderung Christi „Trinket alle daraus“ zu erfüllen.
[Bearbeiten] Heutige Praxis
[Bearbeiten] Römisch-katholische Liturgie
In der römisch-katholischen Kirche ist die Kelchkommunion der Laien bei den vorgesehenen Gelegenheiten wünschenswert.[1] Dies gilt vor allem bei den in den liturgischen Büchern ausdrücklich vorgesehenen Anlässen. Die Kelchkommunion empfangen daher Brautpaare in ihrer Brautmesse, Ordensleute bei ihrer Profess, geweihte Jungfrauen bei ihrer Jungfrauenweihe und erwachsene Neugetaufte in der Messe, die auf ihre Taufe folgt. Zudem ist die Spendung der Kelchkommunion wünschenswert für alle Mitglieder von Gemeinschaften in deren Konventsmesse, die Alumnen in den Priesterseminaren und alle, die Exerzitien machen oder an einer geistlichen oder pastoralen Zusammenkunft teilnehmen. Die Sterbekommunion sollen der Sterbende und andere Anwesende möglichst unter beiden Gestalten empfangen; falls der Sterbende die Kommunion nicht unter der Gestalt des Brotes empfangen kann, ist für ihn auch der Empfang allein als Kelchkommunion möglich.
Für die Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag ist die Kelchkommunion in den Rubriken des Messbuches ausdrücklich vorgesehen, für die Feier der Osternacht sehr empfohlen.[2]
Zuweilen erhalten in den Heiligen Messen, bei denen Akolythen, Lektoren, Kommunionhelfer oder erwachsene Ministranten einen Dienst verrichten, auch diese die Kommunion unter beiderlei Gestalt. Generell kann der zelebrierende Priester die Kommunion unter beiderlei Gestalt immer dann spenden, wenn er dies für angebracht hält. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gläubigen über das Sakrament gut unterrichtet sind, jede Gefahr der Verunehrung ausgeschlossen ist und die Austeilung sich nicht wegen der Menge der Anwesenden oder aus anderen Gründen schwieriger gestaltet.
Für die Austeilung der Kelchkommunion gelten besondere liturgische Vorschriften.[3] Gleiches gilt für die Vorschriften zur Beschaffenheit des zur Zelebration verwendeten Messweins.[4]
[Bearbeiten] Orthodoxe Liturgie
Die Ostkirchen haben die Kelchkommunion durchgehend beibehalten, sodass sich dort nie eine Kontroverse um dieses Thema entwickeln konnte. Je nach kirchlicher oder regionaler Tradition reicht man in der Göttlichen Liturgie den Gläubigen den Kelch direkt oder spendet ihnen den heiligen Wein mit Hilfe eines liturgischen Löffels, des Kochliárions. In der Regel wird das zerteilte Brot zuvor in den Kelch gegeben, es werden also beide eucharistischen Gestalten gleichzeitig ausgeteilt. Kleinkinder erhalten das heilige Blut sogleich nach ihrer Taufe mit Hilfe des in den Kelch getauchten Daumens des taufenden Priesters.
[Bearbeiten] Altkatholische Litiurgie
In der altkatholischen Kirche ist die Kelchkommunion innerhalb der Eucharistiefeier die Regel. Wird mehr Wein benötigt als ein Kelch zu fassen vermag, so wird eine Karaffe mit Wein an den Rand des Korporale gestellt und mit dem Kelch konsekriert. Nachkonsekration in der gleichen Messfeier aufgrund erhöhten, aber vorher nicht richtig eingeschätzten Bedarfs, wie es in evangelischen und einigen anglikanischen Kirchen üblich ist, gehört nicht zur liturgischen Praxis. Bei der Spendung der Krankenkommunion, der Wegzehrung und in Kommunionfeiern kann die Austeilung der Kommunion sub utraque specie unterbleiben.
[Bearbeiten] Formen der Kommunionspendung
Bei der Kelchkommunion trinkt der Kommunikant üblicherweise aus dem Kelch, der ihm vom Kommunionspender gereicht wird. Eine andere Form ist die Intinctio, bei der der Priester die Hostie in den Kelch taucht und der Empfänger so die Kommunion unter beiderlei Gestalt in der Form der Mundkommunion empfängt.[5] Diese Form wird manchmal aus hygienischen Gründen oder bei einer großen Zahl von Kommunionempfängern bevorzugt.
In der orthodoxen Kirche erfolgt die Austeilung der Kommunion mit einem liturgischen Löffel, dem Cochlear (griechisch: Κοχλιάριον Kochliárion, von κόχλος kóchlos „Schnecke, Schneckengehäuse“; kirchenslawisch: Лжица Lzhítza).[6][7]
Seit der Spätantike tranken die Gläubigen nicht unmittelbar aus dem Kelch, sondern benutzen ein Saugröhrchen, Pugillaris, Calamus oder Fistula genannt.[8] Die Fistula war bis ins 20. Jahrhundert in der Papstmesse für die Kommunion des Papstes und des Kardinaldiakons in Gebrauch.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ 2. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution über die Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 55; Missale Romanum Editio Typica Tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfe Nr. 215), Bonn 2007, Nr. 85.
- ↑ Missale Romanum Editio Typica Tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfe Nr. 215), Bonn 2007, Nr. 283.
- ↑ Missale Romanum Editio Typica Tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfe Nr. 215), Bonn 2007, Nr. 284–287.
- ↑ Missale Romanum, Institutio Generalis / Grundordnung des Römischen Messbuchs (1975), Nr. 322 f.; CIC, Can. 924; Instruktion Redemptionis sacramentum, 50.
- ↑ Missale Romanum Editio Typica Tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfe Nr. 215), Bonn 2007, Nr. 286 u. 287; Redemptionis sacramentum, Nr. 103, 104 (online)
- ↑ C. E. Hammond, F. E. Brightman: Ancient Liturgies of the East, Georgias Theological Library 13, Georgias Press LCC, 2006, S. 57.
- ↑ Rupert Berger: Die liturgischen Geräte. In: Rupert Berger u. a. (Hrsgg.): Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Teil 3: Gestalt des Gottesdienstes. Sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksformen. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1987, S. 289–307, hier S. 305.
- ↑ Josef Andreas Jungmann S.J.: Missarum Sollemnia. Zweiter Band. 5. Auflage, Freiburg 1962, S. 475f.
[Bearbeiten] Literatur
- Heinrich Spaemann (Hrsg.): „… und trinket alle daraus“. Zur Kelchkommunion in unseren Gemeinden. Herder, Freiburg i. Br. 1986, ISBN 3-451-20840-7.
- G. Constant, Concession à l'Allemagne de la communion sous les deux espèces. Étude sur les débuts de la Réforme catholique en Allemagne (1548–1621). Paris 1923.
- Rudolf Pacik: Wer darf wann die Kommunion unter beiden Gestalten empfangen? Die römischen Regelungen vom Zweiten Vatikanischen Konzil bis heute. In: Recht – Bürge der Freiheit. Festschrift Johannes Mühlsteiger zum 80. Geburtstag. Berlin 2006, 827–844, ISBN 978-3-428-12262-2.
[Bearbeiten] Weblinks
- Instruktion Redemptionis sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind (25. März 2004)
- Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (1975) Die Institutio Generalis Missalis Romani in deutscher Übersetzung.
- Institutio Generalis Missalis Romani, Editio typica tertia 2002 (3. Ausgabe 2002, lateinisch)
- Grundordnung des Römischen Messbuchs. Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Ausgabe) (amtlicher Text, noch ohne rechtlich verbindlichen Charakter): Die Institutio Generalis Missalis Romani (3. Ausgabe 2002) in deutscher Übersetzung mit neuem Titel. (PDF-Datei; 532 kB)