Kommanditgesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. März 2016 um 11:09 Uhr durch Snoopy1964 (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 87.188.165.34 (Diskussion) auf die letzte Version von Serols zurückgesetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland und Österreich abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).

Länderspezifische Details

Länderspezifische Details befinden sich in den folgenden Artikeln: