Kontor
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Ein Kontor oder Contor (von französisch comptoir „Zahltisch“) war im Mittelalter eine Niederlassung von hansischen Kaufleuten im Ausland und ist eine veraltete Bezeichnung für Büro sowie die Zweiganstalten von Banken.
Der Begriff Kontor wird erst seit dem 16. Jahrhundert verwendet. Vorher wurde von Haus oder Hof gesprochen. So heißt z. B. das Kontor in Nowgorod Peterhof.
Kontore bildeten eine (Kaufmanns-)Stadt in der Stadt und besaßen zu Beginn eine eigene Rechtsprechung. So wählten die Kaufleute eines Kontors so genannte Ältermänner (auch comes hansae, Oldermann oder Aldermann), die die Aufsicht über die im Kontor versammelten Kaufleute besaßen. Später regelte vor allem Lübeck die Statuten und Reglements in den Kontoren.
Neben zahlreichen weiteren Handelsniederlassungen (den so genannten Faktoreien) besaß die Hanse vier Kontore. Diese waren das Hansekontor in Brügge, Bergen (Tyske Brygge), Nowgorod (Peterhof) und London (Stalhof). Die Nowgoroder Schra ist die einzige vollständig erhaltene Sammlung von Vorschriften über die innere Ordnung eines der vier Hansekontore.
Die Bezeichnung „Kontor“ wurde im 19. und 20. Jahrhundert sehr oft für Büros und Geschäftszimmer von Kaufleuten verwendet. Die mit den Kontor- oder Büroarbeiten Beschäftigten wurden auch als Kontorist bezeichnet. Auch in unserer heutigen Zeit wird von traditionellen Betrieben die Bezeichnung Kontor geführt. Häufige Sitze dieser Firmen sind die alten Hansestädte. Das Kontor des Kaufmanns befand sich oftmals mitsamt dessen Warenlager (Speicher) und seinen Wohnräumen unter einem Dach. Erst nach Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden zunehmend Gebäude, die ausschließlich der Büronutzung dienten. Gerade ältere Geschäfts- oder Bürohäuser werden daher in Hamburg immer noch als Kontorhaus bezeichnet.
[Bearbeiten] Literatur
- Ernst Schubert: Novgorod, Brügge, Bergen und London: Die Kontore der Hanse, in: Concilium medii aevi 5 (2002), S. 1–50

