Kontraindikation

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Als Kontraindikation (zu deutsch: Gegenanzeige) (von lat. contra „gegen“ und indicare „anzeigen“) bezeichnet man einen Umstand, der gegen eine Maßnahme (zum Beispiel die Anwendung eines Medikaments) spricht, da der zu befürchtende Schaden schwerer wiegt als der erhoffte Nutzen (Nutzen-Risiko-Abwägung). Weitaus am häufigsten wird dieser Begriff in der Medizin  verwendet. Einfach ausgedrückt ist es eine Ausgangssituation, in der sich eine bestimmte (z. B. medizinische) Maßnahme verbietet.

Wenn es also heißt:"In der Schwangerschaft ist Roaccutan kontrainidiziert", so bedeutet das, daß Schwangere dieses Medikament nicht anwenden dürfen; also ist Schwangerschaft eine Kontraindikation für Roaccutan.

  • Eine „absolute Kontraindikation“ verbietet die Maßnahme vollständig. Zum Beispiel darf ein Patient, der einmal allergisch auf Penicillin reagiert hat, die Substanz nicht mehr bekommen.
  • Eine „relative Kontraindikation“ spricht gegen die Maßnahme, lässt sie aber zu, wenn sie im konkreten Einzelfall voraussichtlich mehr nützt als schadet. Beispielsweise soll ein Patient, der einmal ein Magengeschwür hatte, eigentlich keine Acetylsalicylsäure erhalten. Wenn eine vernünftige Alternative fehlt und der Nutzen der Behandlung größer als das Risiko eines neuen Magengeschwürs erscheint, ist die Gabe des Medikaments dennoch indiziert (angebracht).
  • Eine "falsche" Kontraindikation ist ein Umstand, der irrtümlich für eine Kontraindikation gehalten wird. Gerade in Laienkreisen ist die Angst vor Nebenwirkungen oft größer als die Angst vor dem Schaden, der sich ergibt, wenn nicht behandelt wird. Das wird gefördert durch die langen Listen von Nebenwirkungen in den Beipackzetteln, die mögliche Nebenwirkungen der Anwendung nennen, jedoch nicht auf die Risiken der Nicht-Therapie hinweisen.

Eine verantwortungsbewußte Haltung wägt stets die Risiken der Therapie gegen die Risiken etwaiger Alternativen bzw. gegen die Risiken der Nicht-Therapie ab.


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