Küstenwache des Bundes

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Wappen der Küstenwache

Die Küstenwache des Bundes bildet als Koordinierungsverbund von Bundesbehörden die Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Küstenwache gehören der maritime Umweltschutz, die Sicherheit im Schiffsverkehr, der Fischereischutz, die Überwachung der Zollgrenzen (Grenzaufsicht) und der polizeiliche Grenzschutz, wobei es nach dem Seeaufgabengesetz viele übertragene Aufgabenbereiche untereinander gibt. Die beteiligten Behörden stimmen den Einsatzplan der Fahrzeuge ab und steuern im Lagezentrum See des Maritimen Sicherheitzentrum Cuxhaven (MSZ) die aktuellen Einsätze für Nord- und Ostsee. Das Küstenwachzentrum Ostsee in Neustadt wurde aufgelöst.

Zuständigkeiten

Der Küstenwache gehören Fahrzeuge folgender Bundesministerien, Behörden und Bundesanstalten an:

Zuständige Behörden/Anstalten: Organisation/Verwaltungszweig: Übergeordnetes Ministerium:
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Bundespolizei (BPol) Bundesministerium des Innern (BMI)
Außenstellen Kiel und Aurich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Kontrolleinheit See (Zollkommissariate See) Bundeszollverwaltung (BZV) Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Die Weisungsbefugnisse liegen unabhängig von dieser Organisation weiter bei den entsprechenden Behörden, nämlich der Bundespolizei, dem Wasserzoll (Zollkommissariate), den Wasser- und Schifffahrtsämtern und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Fahrzeuge

Zollkreuzer Helgoland (ein SWATH-Schiff) beim Einlaufen in den Hafen von Cuxhaven.

Es werden zahlreiche Schiffe und Boote der genannten Institutionen (u. a. BPOL: sechs Schiffe; Zoll: acht Zollboote und vier Zollkreuzer; WSV: vier hochseegängige Mehrzweckschiffe, BLE: drei Fischereischutzboote) eingesetzt.

Die Fahrzeuge sind optisch einheitlich (Schriftzug „Küstenwache“, die Schwarz-Rot-Gold-Kennzeichnung am Schiffsrumpf und das Wappen der Küstenwache), allerdings unterscheiden sich die Grundfarben. Die Grundfarbe der Fahrzeuge der Bundespolizei ist Blau, die des Zolls Grün, die der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Schwarz und in der Regel mit weißen Aufbauten und die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Schwarz mit grauen Aufbauten und der zusätzlichen Beschriftung „Fischereischutz“.

Die Seefahrzeuge der deutschen Küstenwache besitzen keine fest eingebaute Bewaffnung (Beispiele: Maschinengewehr oder Maschinenkanone), da sie nicht, so wie beispielsweise die US Coast Guard, den Streitkräften angehört. Allerdings führen manche Boote neben den normalen Dienstwaffen der Beamten noch zusätzlich Maschinenpistolen und/oder Sturmgewehre mit.

Sonderlösung Schleswig-Holstein

Neben dem Koordinierungsverbund Küstenwache bestand in Schleswig-Holstein von 1995 bis zur Auflösung Ende 2005 eine selbstständige Küstenwache des Landes Schleswig-Holstein als Verbund von Wasserschutzpolizei, Amt für ländliche Räume (ALR) und Landesamt für Natur und Umwelt. Da die Zusammenlegung der Kompetenzen unter einem gemeinsamen Dach auf Bundesebene am Widerstand anderer Bundesländer scheiterte, beschloss Schleswig-Holstein, diesen Verbund aufzulösen.

Bilder

Siehe auch

Literatur

  • Uwe Jenisch: Argumente für eine Deutsche Küstenwache. In: HANSA, Heft 6/2009, S. 66–71. Schiffahrts-Verlag »Hansa« C. Schroedter, Hamburg 2009, ISSN 0017-7504

Weblinks

Commons: Küstenwache des Bundes – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien