Laie

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Laie (griechisch. λαός laós „Volk“ über λαϊκός laikós „zum Volk gehörig“ und kirchenlateinisch laicus „der (kirchliche) Laie“) steht für

  • im allgemeinen Sprachgebrauch jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat, siehe Amateur
  • im kirchlichen und religiösen Sprachgebrauch jemanden, der nicht Geistlicher ist, siehe Laie (Religion)
  • in der Rechtspflege eine nicht rechtskundige Person, die in einem Gerichtsverfahren als Entscheidungsorgan auftritt (Laienrichter), siehe Ehrenamtlicher Richter

ʻie bezeichnet außerdem:

Siehe auch: Leihe, Leie

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