Landesschülervertretung Hessen

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Landesschülervertretung Hessen
Basisdaten
Vertretene Schüler 800.000 Schüler
Budget 89.500 Euro
Legitimation §124 Hessisches Schulgesetz
Landesschulsprecher André Ponzi
Stellvertreter Erik Thiel,
Fabian Pflume
Stand 22. Mai 2016
Adressen
Landesgeschäftsstelle Georg-Schlosser-Straße 16
35390 Gießen
Website www.lsv-hessen.de
Struktur
Zusammensetzung Landesschülerrat je ein Delegierter und Stellvertreter aus den 31 Kreisen und Städten sowie beratend die Kreis- und Stadtschulsprecher
Zusammensetzung Landesvorstand Landesschulsprecher,
2 Stellvertreter, 8 Landesvorstandsmitglieder,
3 Bundesdelegierte
Wahlen Landesvorstand indirekte Wahl durch Landesschülerrat
Geschlechterquote im Landesvorstand 50:50
Bundesschülerkonferenz seit 2015 wieder vertreten
durch Mirjam Kobold, Paula Ayaß, Jakob Kirfel

Die Landesschülervertretung Hessen (kurz: LSV Hessen) ist die Interessenvertretung von ca. 850.000 Schülern, die in Hessen eine weiterführende Schule besuchen. Die Arbeit der Landesschülervertretung ist in § 124 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Der Landesschülerrat wird in indirekter Wahl durch die Schüler des Landes bestimmt.[1] Aktuelle Landesschulsprecherin für die Legislaturperiode des Schuljahres 2015/2016 ist Svenja Appuhn.

Organisationsstruktur

Die nach dem Hessischen Schulgesetz legitimierte Schülervertretung ist in drei Ebenen gegliedert, die Schulebene, Kreisebene und die Landesebene mit jeweils einem beschlussfassenden Gremium, dem Schülerrat, Kreis- oder Landesschülerrat und jeweils einem Vorstand. Des Weiteren haben sich viele Landesschülervertretungen zu der Bundesschülerkonferenz zusammengeschlossen.

Landesschülervertretung (LSV)

Landesschülerrat (LSR)

Der Landesschülerrat setzt sich aus den Landeschülerratsdelegierten aus den Kreisen und Städten Hessens zusammen und ist das oberste beschlussfassende Gremium der hessischen Schülervertretung. Er entscheidet über bildungspolitische Belange der hessischen Schülerschaft.

Der LSR tritt dreimal im Jahr zusammen, in der Regel im November, im Februar und im Mai, wobei im November auf der konstituierenden Sitzung der Vorstand gewählt wird. Des Weiteren findet die meiste Zeit die Antragsberatung statt, wo über verschiedene Anträge diskutiert und abgestimmt wird. Die Anträge enthalten bildungspolitische Belange der Schülerschaft und werden i.d.R. von einem oder mehreren Kreis- oder Stadtschülerräten oder Landesvorstandsmitgliedern gestellt. Der Landesschülerrat vertritt dabei die gesamte hessische Schülerschaft. Der Landesvorstand, insbesondere der geschäftsführende Vorstand (Landesschulsprecher und Stellvertreter), ist für die Umsetzung und Repräsentation gegenüber dem Hessischen Kultusministerium, den Parteien und anderen bildungspolitischen Verbänden verantwortlich.

Landesvorstand (LaVo)

Dem Vorstand gehören ein Landesschulsprecher und zwei Stellvertreter an, die gemeinsam den geschäftsführenden Vorstand bilden.

Als Mitarbeiter werden acht Beisitzer gewählt. Des Weiteren werden drei Bundesdelegierte gewählt, die die Landesschülervertretung bei der Bundesschülerkonferenz vertreten und für die Vernetzung mit anderen Bundesländern zuständig sind. Sie haben bei Landesvorstandsitzungen kein Stimmrecht.

Der Landesvorstand kann Schüler in den Landesvorstand kooptieren; sie arbeiten mit, haben jedoch kein Stimmrecht.

Der Landesvorstand, insbesondere der geschäftsführende Vorstand, ist für die umsetzung der LSR-Beschlüsse und des Grundsatzprogrammes zuständig.

Referate

Der Landesvorstand gliedert seine inhaltliche Arbeit in Referate. Diese treffen sich außerhalb der Landesvorstandssitzungen und

Landesbeirat und Geschäftsführung

Der Landesvorstand wird von dem Landesbeirat unterstützt, der aus bis zu 5 Lehrern besteht, die vom LSR gewählt werden. Seit längerem ist dieser jedoch nur noch mit einem Lehrer besetzt. Ein Landesbeiratsmitglied ist für die Verwaltung der Kasse zuständig. Der Landesbeirat erhält Entlastungsstunden von seiner Tätigkeit als Lehrer, um in dieser Zeit seiner Tätigkeit als Landesbeirat nachzugehen.

Des Weiteren sind zwei Geschäftsführer für die LSV angestellt, die den Landesvorstand bei Formalen, Organisatorischem und Veranstaltungen unterstützen.

Kreisschülerrat (KSR) und Stadtschülerrat (SSR)

Der Kreis- bzw. Stadtschülerrat wählt neben seinem Vorstand, bestehend aus Kreis- bzw. Stadtschulsprecher, zwei Stellvertretern und 5 Beisitzern, einen Delegierten für den Landesschülerrat sowie einen Stellvertreter. Diese bilden zusammen den Landesschülerrat, vertreten dort und auch im Austausch mit anderen Kreisen und Städten sowie bei regionalen Treffen ihren Kreis bzw. ihre Stadt.

Der KSR oder SSR vertritt die Schüler auf Kreis- bzw. Stadtebene, vor allem gegenüber dem kommunalen Schulträger und dem Staatlichen Schulamt in die Schüler betreffenden Angelegenheiten, Schulentwicklung und Ähnlichem.

Schülervertretung an Schulen (SV)

Die Schüler wählen in ihren Klassen und Tutorenkursen einen Klassen- oder Kurssprecher sowie einen Stellvertreter. Diese bilden den Schülerrat, welcher zwei Delegierte sowie zwei Stellvertreter sowie den Schulsprecher in den Kreis- oder Stadtschülerrat entsendet.

Die SV ist schulpolitisch aktiv, hat ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und kann an den Gesamtkonferenzen (Konferenz aller Lehrer einer Schule) teilnehmen. Es kann bei richtungswirkenden Entscheidungen Einfluss genommen werden.

Des Weiteren kann die SV Veranstaltungen für die Schüler veranstalten.

Hessen auf der Bundesschülerkonferenz

Mittlerweile hat jedes Bundesland eine Landesschülervertretung, als letztes Bundesland folgte Bayern mit der Gründung des Landesschülerrats 2008. Es gibt auch ein Schülervertretungsgremium auf Bundesebene, obwohl die Struktur der Schülervertretungen von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden ist – die Bundesschülerkonferenz. Sie entstand 2004, als sie sich von der Bundesschülervertretung, die 1984 gegründet wurde, aufgrund interner Konflikte abgrenzte. Es waren schon einmal alle Bundesländer Teil der Bundesschulkonferenz, doch mit den Jahren traten immer mehr Bundesländer aus. Auch die Landesschülervertretung Hessen war lange Zeit kein Mitglied in der Bundesschulkonferenz mehr, jedoch wurde das Land Hessen durch die Landesstudierendenvertretung Hessen repräsentiert. Seit Anfang 2015 hat die Bundesschulkonferenz sich neu organisiert und etwa das Konsens-Prinzip beigelegt, sodass seit Februar 2015 die Landesschülervertretung des Landes Hessen dem Gremium wieder ordentlich angehört.

Haushalt

Der Landesschülervertretung Hessen steht seit 2016 ein Budget von 89.500 Euro aus Landesmitteln zu, der Haushaltsposten wurde um 10.000 Euro aufgestockt.[2] Die Verwendung der Mittel steht im Ermessen der Landesschülervertretung, der LSR stellt dazu im Februar-LSR einen Haushaltsplan auf. Der Landesvorstand kann im Rahmen des Haushaltsplanes über die Mittel verfügen, ab einer Höhe von 3000€ muss der LSR jedoch zustimmen.

Die Haushaltsmittel werden für die Veranstaltungen der Landesschülerräte, Sitzungen des Landesvorstandes und dessen Referate und damit verbundene Fahrtkosten, sowie für die bildungspolitischen Kampagnen der LSV ausgegeben. Dazu zählt z. B. der alle zwei Jahre veranstaltete Hessische Schülerkongress "HeSchKong".

Es findet keinerlei Einflussnahme durch die Schulbehörden statt. Nachdem es zu Fehlern in der Buchführung kam und die Landesschülervertretung darauf hingewiesen wurde, behob sie diese Fehler. Dennoch ist am 1. Mai 2014 die Verwaltung der Projektmittel der Landesschülervertretung dem Schulamt Gießen durch das hessische Kultusministerium übertragen worden. Die Maßnahme war umstritten.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hessisches Schulgesetz
  2. Stellungnahme der LSV Hessen zum Haushaltsentwurf 2016. Abgerufen am 1. Januar 2016.
  3. Anke Petermann: Landesschülervertretung Hessen. Finanzielle Entmachtung eines kritischen Gremiums? Radiobeitrag in: Deutschlandfunk. Campus und Karriere. 30. April 2014, abgerufen am 18. Juli 2014.