Landessozialgericht Brandenburg

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Das Landessozialgericht Brandenburg war von 1992 bis zum 30. Juni 2005 das obere Gericht für die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg. Es ging durch eine Fusion mit dem Landessozialgericht Berlin im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg für die beiden Länder Berlin und Brandenburg auf.

Aufgaben und Funktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landessozialgericht Brandenburg war von 1992 bis 2005 das Berufungs- und Beschwerdegericht in der Sozialgerichtsbarkeit für das Bundesland Brandenburg.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht wurde aufgrund des Gesetzes zur Errichtung der Sozialgerichtsbarkeit im Land Brandenburg vom 3. März 1992 errichtet.[1] Es hatte seinen Sitz in Potsdam.

Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.

Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ab 15. Juli 1993: Hans-Hartmut Weisberg, * 3. Januar 1949
  • 1. Mai 1997 bis 1. Juli 2005: Jürgen Blaesing, * 26. Oktober 1943

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Geschäftsbericht 2005/2006. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. August 2014; abgerufen am 1. Januar 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lsg.berlin.brandenburg.de