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Liste der Baudenkmäler in Westendorf (Landkreis Augsburg)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Westendorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 37
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Georg Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Haube, Chor und Turmunterbau spätgotisch, 1491, Langhaus 1691 und 1739/40 von Franz Kleinhans ausgebaut; mit Ausstattung; Friedhofsummauerung; Bildstockkapelle, Rechteckbau mit Satteldach und Lourdesgrotte, 1785; an der Friedhofsmauer. D-7-72-217-1 Katholische Pfarrkirche St. Georg
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Hauptstraße 39
(Standort)
Ehemaliges Amtshaus sogenanntes Schlössle, zweigeschossiger Satteldachbau mit geschweiften Blendgiebeln, erbaut um 1600, Ausbau 1725 und 1766; mit Ausstattung. D-7-72-217-3 Ehemaliges Amtshaus
Schulstraße 4, 6
(Standort)
Pfarrhaus zweigeschossiger Satteldachbau mit Schweifgiebeln, um 1700, erneuert um 1760; Pfarrstadel, erdgeschossiger Satteldachbau, 1796, verändert. D-7-72-217-5 Pfarrhaus

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Westendorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien