Liste der Generalsuperintendenten und Bischöfe Pommerns

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Das Amt eines Generalsuperintendenten, bis 1540 lediglich "Superintendent", wurde kurz nach der Einführung der Reformation in Pommern eingerichtet, als nämlich Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen es 1535 ablehnte, die neue Kirchenordnung anzunehmen. Die Generalsuperintendenten waren die Geistlichen Leiter der Kirche in Pommern.

Im Jahre 1545 beschloss die Synode zu Stettin, dass es vier Generalsuperintendenten in Pommern geben solle, mit Sitz in Stettin, Greifswald, Kolberg und Stolp.

Das Amt des Generalsuperintendenten wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von der Preußischen Landeskirche übernommen. Insgesamt gab es in Preußen 12 Generalsuperintendenten. In der Pommerschen Provinzialkirche gab es davon lediglich einen Stelleninhaber, der in Stettin seinen Sitz hatte.

Anfang der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts – nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments – wurde die Kirchenprovinz Pommern in einen West- und einen Ostsprengel (Vor- bzw. Hinterpommern) unterteilt, wo jeweils ein eigener Generalsuperintendent tätig war. Das Konsistorium der Provinz Pommern blieb in Stettin, bis es nach dem Zweiten Weltkrieg nach Greifswald verlegt wurde. 1950 wurde die Pommersche Evangelische Kirche eine selbständige Landeskirche, an deren Spitze seit 1947 ein Bischof steht.

Generalsuperintendenten

Pommern-Stettin

Zur Generalsuperintendentur Stettin gehörte das Gebiet östlich von Swine und Oder bis zur Grabow in Pommern-Stolp, ohne das Stiftsgebiet des ehemaligen Bistums Cammin bei Kolberg.

Pommern-Wolgast

Der Sitz des Konsistoriums war seit 1553 in Greifswald mit der Region westlich der Swine und Oder und nördlich der Randow. Als Neuvorpommern an Preußen fiel, fand die Generalsuperintendentur Pommern-Wolgast ihr Ende und wurde in die Kirchenprovinz Pommern (mit Sitz in Stettin) integriert.

Stift Kolberg (Cammin)

Bis 1556 waren die Bischöfe des Bistums Cammin im Amt, und das bischöflich Kolbergische Konsistorium wurde erst am 2. September 1638 errichtet. Es bestand bis 1645. Nach der Inbesitznahme Kolbergs durch Brandenburg wurde ein neues Konsistorium für das ganze Kurfürstliche Pommern und das Fürstentum Cammin errichtet. Christian Groß war ab 1645 der erste Kurfürstlich-Brandenburgische Generalsuperintendent für das Herzogtum Pommern (Stettin) und das Fürstentum Cammin.

Pommern-Stolp

Wegen der weiten Entfernung nach Stettin hat man in Stolp eine eigene Generalsuperintendentur begründet, deren Gebiet im Westen von der Grabow begrenzt wurde. Den Amtsinhabern wurden aber die Befugnisse beschnitten zugunsten der "Obersuperintendentur" Stettin. Allerdings gab es in Stolp lediglich zwei Stelleninhaber. Nach dem Tode von David Crolle wurde die Stolper Superintendentur mit Pommern-Stettin vereinigt.

Bischöfe

Literatur

  • Ernst Müller, Hans Moderow: Die evangelischen Geistlichen Pommerns von der Reformation bis zur Gegenwart, 2 Bd., Stettin 1903/1912
  • Hellmuth Heyden: Kirchengeschichte Pommerns, 2 Bde., (= Osteuropa und der Deutsche Osten, Reihe III – Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster, Buch 5), Köln-Braunsfeld, 1957²

Siehe auch