Liste verbotener Spiele des k.u.k. Justizministeriums

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Das K. u. k. Justizministerium veröffentlichte im Jahre 1904 die folgende Liste verbotener Spiele, die in Österreich über viele Jahre beispielgebend war - und eine kulturhistorisch interessante Aufstellung der damals beliebten Glücksspiele darstellt.

Bemerkenswert ist insbesondere, dass sich auch einige Kegel- und Billardspiele auf dieser Liste finden, die nach heutiger Auffassung eher als Geschicklichkeitsspiele angesehen werden.

[Bearbeiten] Liste verbotener Spiele

Auf Grund des Art. III des Gesetzes vom 15. VI. 1901, St.G.Bl. Nr. 286, sind mit Verordnung vom 30. VI. 1904 folgende Spiele namentlich als „verbotene Spiele“ bezeichnet:

  1. Pharao
  2. Würfeln
  3. Einundzwanzig und das ähnliche Halbzwölf
  4. Zwicken (auch Labet, Tippen, Pochen) und seine Art Kleinpreference
  5. Angehen (auch frische Vier)
  6. Bakkarat (Makao)
  7. Tartel mit aufgeschlagenen Terzen
  8. Kartentombola (auch grüne Wiese)
  9. Stoß (Naschi-Waschi, auch Meine Tante – Deine Tante)
  10. Poker
  11. Färbeln
  12. Roulette und das ähnliche Wettrennspiel
  13. Booky- oder Sechser-Domino
  14. Polnische Bank (Panczok, Mauscheln)
  15. Farbenbank
  16. Stoßpudelspiel
  17. Lampeln
  18. Die heilige Wahrheit oder Herzaß
  19. Bauernschreck oder „die Rote gewinnt“
  20. Das Kegelspiel „Halbzwölf“
  21. Das Kegelspiel „Schanzeln

Ferner zählen zu den verbotenen Spielen:

Chemin de fer, Rouge et noir, Trente et quarante, Trente et un, Vingt et un, Feuer, Belle (mit Tafeln und Nummern), Billardquartscheiben, Biribi oder Cavagnole, Elf hoch (mit 3 Würfeln), Esperanz (mit 2 Würfeln), Fräulein Tini, Häufeln, Grad – Ungrad, Kreiselspiel oder Diplomat (mit 9 Kegeln und einer Kreisel).

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