Lobbyregister

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Unter einem Lobbyregister, auch Lobbyistenregister oder Transparenzregister genannt, versteht man eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure zusammen mit Kenndaten über deren Aktivitäten erfasst sind.

Ziel ist es, über mögliche Einflussnahmen von organisierten Interessengruppen auf Parlamentarier Transparenz herzustellen. Viele Studien legen nahe, dass Lobbytransparenz zu einem Rückgang von Korruption führt.[1] Register existieren für politische Gremien verschiedener Länder, deren Wirksamkeit abhängig von der konkreten Ausgestaltung bewertet wird. So sind in vielen freiwilligen Registern einflussreiche Akteure nicht eingetragen.[1][2][3][4]

Positionen und Abwägungen

Gegner von Lobbyregistern begründeten ihre Meinung in einer Umfrage hauptsächlich damit, dass es keiner Regelung bedarf und dass sie Hemmnisse des freien Meinungsaustausches sehen.[5] Eine Studie sah die frühe europäische Politik nicht so sehr dem Prinzip folgend, dass eine Herstellung von Transparenz Vertrauen der Bürger in politische Prozesse stärken soll, sondern eher eine enge Kommunikation von Wirtschaft und Politik nützlich für die wirtschaftliche Entwicklung sei. Diese Prioritätensetzung würde sich durch Skandale und öffentlichen Druck beginnen zu ändern.[1]

Ausgestaltung

Viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht- und Falscheintragungen als Voraussetzung für ein wirksames Register,[6][7] es wird in vielen Fällen bemängelt, dass dies nicht umgesetzt wurde. Schwellwertregeln, nach denen eine Registrierung erst ab bestimmten finanziellen Ausgaben oder Arbeitszeiten erforderlich ist, sollen ein unverhältnismäßig hohes bürokratisches Zugangshemmnis für kleine Akteure verhindern und sind beispielsweise in den USA etabliert. Analoge Regelungen sind bei Register-Befürwortern verbreitet.[7][8] Ein Datenbankformat ermöglicht neben Durchsuchbarkeit vor allem tiefere Analysen und graphische Aufbereitungen.[9]

Enthaltene Daten

Die meisten Register enthalten mindestens folgende Daten:

  • Identität des Lobbyisten
  • Auftraggeber
  • verfolgtes Ziel
  • zur Verfügung stehende finanzielle Mittel

Eine von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführte Umfrage unter Lobbyisten ergab, dass die Mehrheit unter ihnen ein verpflichtendes Register und die Veröffentlichung der oben genannten Daten (außer finanziellen Daten) befürworten würde.[6] Die anzugebenden Daten können, wie beispielsweise in Kanada, weit mehr umfassen.

Lobbyregister verschiedener Länder

Deutschland

In Deutschland existiert kein verpflichtendes Lobbyregister.
Es existiert seit 1972 eine Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, in der neben Namen des Verbands diverse Adress- und Kontaktdaten, Vorstand, Geschäftsführung und Vertreter, das allgemeine Interessengebiet und die Zahl der Mitglieder freiwillig angegeben werden können. „Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden“[10]. Es ist auf Verbände beschränkt, während Auftragslobbyisten, Rechtsanwälte, Denkfabriken und Nichtregierungsorganisationen nicht erfasst werden, es existieren keine Budget-Informationen und eine Eintragung ist nicht verpflichtend. Eine Regelung, wonach eine Registrierung Voraussetzung für einen Zugang zu Anhörungen war, wurde kurze Zeit nach Inkrafttreten wieder ausgesetzt.[11] Daher wird die Verbändeliste von vielen Nichtregierungsorganisationen und auch derzeit von der Bundestags-Opposition als nicht sehr transparenzfördernd angesehen.[12]

Es gab mehrere Gesetzesanträge zur Einführung eines leistungsfähigeren Lobbyregisters.[13][14] So stellten die Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 2011 Anträge zur Einführung eines Lobbyistenregisters. Zusammen mit einem Antrag der SPD zur Schaffung von mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung wurde darüber am 7. April 2011 im Bundestag debattiert. Gefordert wurde unter anderem: die Nennung von Auftraggebern der Lobbyisten, die Bezifferung der finanziellen Ausgaben und die Einrichtung eines legislativen Fußabdrucks (Erklärung des Begriffs: siehe unten). Aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU/CSU und FDP kam das Register nicht zustande.[15] Im November 2014 erarbeitete Die Linke erneut einen Gesetzesvorschlag zur Einführung eines solchen Registers, über den in Zukunft noch entschieden werden muss. [16]

Im Juni 2016 wurde der Gesetzesvorschlag der Opposition aus Die Linke und Die Grünen im Bundestag abgelehnt. Hans-Jürgen Uhl, CSU, als Justiziar der Unionsfraktion, warnte vor einer "Diskriminierung und Stigmatisierung" von Interessenvertretern. Das Vorbringen und Anhören von Einzelinteressen dürfe nicht kriminalisiert werden.[17]

Positionen der Parteien

Auf Bundesebene sehen CDU und FDP zur Zeit (2013) keinen besonderen Handlungsbedarf. Sie verweisen auf die freiwillige Verbändeliste und wollen keine bürokratischen Hürden schaffen.[13] SPD [18] und Grüne[19] sehen die Machbarkeit durch die Register in anderen Ländern bestätigt und haben die Forderung eines verpflichtenden Registers in ihr Wahlprogramm aufgenommen.

Deutsche Bundesländer

Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben faktisch freiwillige Verbändelisten, die mit der auf Bundesebene vergleichbar sind.[20] [21]

Österreich

In Österreich tritt ein verpflichtendes Lobbyregister mit strengen Offenlegungspflichten inklusive Budgetzahlen und Sanktionsmöglichkeiten in Kraft.[22] Das Register ist noch in der Anlaufphase, einzelne Berichtsfristen enden 2014, viele Rechtsanwälte warten eine rechtliche Klärung ab und haben sich noch nicht eingetragen.[23]

Europäische Union

Für das Europäische Parlament und die EU-Kommission gilt seit Juni 2011 ein gemeinsames freiwilliges Register (Transparenz-Register) für Lobbyisten, welches auch die Angabe finanzieller Daten vorsieht.[24] Als Anreiz wird eine Eintragung zur Bedingung für einen Ausweis gemacht, mit dem ein vereinfachter Zugang zum Parlament besteht. Als maximale Sanktionsmaßnahmen sind bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex oder bei Falschangaben eine kommentierte Streichung aus dem Register und ein Entzug des Zugangsausweises vorgesehen. Da Eintragungen jedoch freiwillig erfolgen, in der Vergangenheit vereinzelt zurückgezogen wurden und Falschangaben, die laut mit-ratifizierten Verhaltenskodex[25] nicht zulässig sind, in der Praxis meist sanktionsfrei bleiben, wird es jedoch als relativ schwach angesehen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Interessensverbände durch vermeintlich korrekte Angaben nun noch mehr mit dem legitimierenden Siegel der Registrierung hinter den Kulissen ungestört ihre Lobbyarbeit praktizieren können.[26] Das Register befindet sich in einer Evaluationsphase, eine weitere Nachregulierung wird in Aussicht gestellt.[27][3] [28] Das EU-Parlament setzt sich seit längerem für verbindliche Regelungen ein und will auch weiterhin auf eine Eintragungspflicht hinarbeiten,[29] während die Europäische Kommission sich bisher dagegen sperrte. Als Grund wurde angegeben, es gebe keine juristische Grundlage, nachdem ein Rechtsgutachten dies widerlegte,[30] stimmte die EU-Kommission zwar dem Parlament zu, dass es juristisch möglich sei, führte jedoch an, dass die bisherige freiwillige Regelung ausreiche.[31]

Legislativer Fußabdruck

Es wurde vom Europäischen Parlament 2011 geplant, den Anhängen legislativer Berichte zu Gesetzestexten sogenannte legislative Fußabdrücke hinzuzufügen. Darin sollen alle Lobbyisten aufgeführt werden, mit denen ein Abgeordneter im Rahmen seiner Arbeit an einem Gesetz Kontakt hatte.[32] Der legislative Fußabdruck besteht aus einer Liste der Lobbyisten, mit denen ein Abgeordneter bei seiner Arbeit zum Gesetz in Kontakt stand. Das Ziel ist es, in jedem Gesetzesentwurf publik zu machen, welche Informationen, Ideen und Vorschläge ein Parlamentarier von welchem Lobbyisten übernommen hat. Am Ende des Dokuments sollen diejenigen Lobbyisten, die angehört und deren Ideen übernommen wurden, offengelegt werden, um die Transparenz zu erhöhen und Interessenkonflikte zu verhindern.[33]

USA

In den USA existiert ein verpflichtendes, öffentlich auswertbares[34] Lobbyregister mit finanzieller Offenlegungspflicht und theoretisch hohen Sanktionsmöglichkeiten auf Bundesebene[35] und in fast allen Einzelstaaten.[5] Ein Register wurde in den USA mit dem Lobbying Act 1946 in Kraft gesetzt. Lückenhafte Regelungen führten dazu, dass nur 4 000 von 13 000 Lobbyisten registriert waren, bevor im Jahr 1995 die Berichtsregeln durch den Lobbying Disclosures Act ersetzt wurden. 2007 wurde dieser durch den Honest Leadership and Open Government Act mit Präzisierungen und Strafverschärfungen erweitert.[2] Die veröffentlichten Daten sind relativ aufschlussreich. Es wird jedoch kritisiert, dass vielen Beschwerden nicht nachgegangen wird.[36]

Kanada

Kanada erließ 1989 einen Lobbyist Registration Act, der regelmäßig erweitert wird, um zusätzliche Anforderungen an angegebene Daten, eine Ausdehnung des Geltungsbereiches und eine Stärkung der Sanktionierungsmöglichkeiten zu erreichen. Als Höchststrafen sind zwei Jahre Gefängnis und 200 000 Kanadische Dollar (ca. 140 000 EUR) vorgesehen.[37] Die recht starken Transparenzregelungen in Kanada machen es erforderlich, dass Lobbyisten monatlich über deren Aktivitäten berichten müssen. Dies schließt ein, mit welchem Parlamentsmitglied oder Parlamentsmitarbeiter sie über welche Themen gesprochen haben. Die zu unterschreibende Selbstverpflichtung hat gesetzlichen Charakter, ist strafbewehrt, wird von einer unabhängigen Kontrollinstanz überwacht und verbietet es, Abgeordnete in einen Interessenskonflikt gegenüber dem Allgemeinwohl zu bringen.

Lobbyisten sollen Träger eines öffentlichen Amtes nicht durch Vorschlagen oder Ausführen einer Handlung, die einen unangemessenen Einfluss auf einen Träger öffentlichen Amtes darstellen, in Interessenskonflikt bringen." -

"Lobbyists shall not place public office holders in a conflict of interest by proposing or undertaking any action that would constitute an improper influence on a public office holder."
The Lobbyists' Code of Conduct - Rule 8[38]

Beschwerden wird öffentlich nachgegangen, eine rechtliche Handhabe gegen Verstöße existiert in der Praxis.[39] In den Provinzen Alberta, British Columbia, Neufundland, Nova Scotia, Quebec und Ontario wurden ähnliche Regelungen eingeführt.[2]

England

In England existiert seit 2011 ein freiwilliges Register, das von den meisten Nichtregierungsorganisationen als wenig wirksam kritisiert wird.[40]

Weitere Länder

Weitere Register wurden in Australien[41] (im Jahre 2011), Dänemark, Frankreich (2010), Irland, Israel (2008), Litauen (2001), Mazedonien (2008), Niederlande[42](2012), Polen (2005), Slowenien[43] (2010), Taiwan, Ungarn (von 2006-2011) eingeführt.[44] In einigen Fällen fehlen noch Langzeiterfahrungen, in einigen Fällen wird bereits Nachbesserungsbedarf gesehen.[1][45]

Literatur

  • T Leif, R Speth; Die fünfte Gewalt: Lobbyismus in Deutschland; 2006; VS Verlag für Sozialwissenschaften
  • Lobbying and transparency: A comparative analysis of regulatory reform; C Holmana and W Luneburg; Interest Groups & Advocacy (2012) 1, 75–104.doi:10.1057/iga.2012.4
  • Lobbyists, Governments and Public Trust, Volume 1; Increasing Transparency through Legislation; OECD; doi:10.1787/9789264073371-en Erfahrungen mit Lobbyregulationen in Australien, Kanada, Ungarn, Polen, England und USA.

Siehe auch

Weblinks

Nichtregierungsorganisationen und Initiativen für Lobbytransparenz

Kooperative Wikis

Von Nichtregierungsorganisationen unterhaltene Wikis und Datenbanken

Einzelnachweise

  1. a b c d Lobbying and transparency: A comparative analysis of regulatory reform; C Holmana and W Luneburg; Interest Groups & Advocacy (2012) 1, 75–104.doi:10.1057/iga.2012.4
  2. a b c Regulating Lobbyists: A Comparative Analysis of the USA, Canada, Germany and the European Union; R Chari, G Murphy, J Hogan; (2007) The Political Quarterly, Creative Commons-Artikel; Vol. 78, No. 3, pp. 422-438
  3. a b „EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert“; 2013; LobbyControl
  4. Artikel über Lobbyregister; LobbyPedia – Wiki der Nichtregierungsorganisation LobbyControl
  5. a b Hogan, J.: "Next door they have regulation, but not here …”: Assessing the opinions of actors in the opaque world of unregulated lobbying (2008); Canadian Political Science Review. Vol 2, No 3; creative commons article.
  6. a b Transparency and Integrity in Lobbying (2012); OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  7. a b Positionspapier Lobbytransparenz; LobbyControl; 2011
  8. 17/2486 - Bundestagsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz schaffen - Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen; 2010 (PDF; 100 kB)
  9. Aufbereitung der Lobbyismus-Daten durch die Nichtregierungsorganisation The Center for Responsive Politics
  10. Öffentliche Liste registrierter Verbände, Deutscher Bundestag
  11. Verbändeliste - LobbyPedia Artikel
  12. Nationaler Integritätsbericht Deutschland 2013; Punkt 10; Transparency International - Deutschland NGO
  13. a b Streit über die Einführung eines Lobbyistenregisters; Deutscher Bundestag; 2011
  14. Bilanz der schwarz-gelben Regierung - Merkels Lobbyrepublik Deutschland; Handelsblatt; 2013
  15. Bundestag debattiert über Lobbyistenregister. Abgerufen am 17. Dezember 2014.
  16. Linke will strenge Regeln für Lobbyisten. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
  17. Nach Bundestagsentscheidung - "Einfluss von Lobbyisten ist nach wie vor sehr groß". In: Deutschlandfunk. Abgerufen am 14. Juni 2016 (deutsch).
  18. SPD-Regierungsprogramm 2013 S.96 (PDF; 1,0 MB)
  19. Wahlprogramm Bündnis90/Grüne 2013 S.211 (PDF; 2,1 MB)
  20. Brandenburgs neues Lobbyregister Vorreiter oder Feigenblatt?; 2013; Potsdamer Neueste Nachrichten
  21. Bundesländer: Lobby-Transparenz ungenügend; 2013; LobbyControl
  22. Lobbying- und Interessenvertretungsregister; Bundesministerium für Justiz Österreich
  23. Lobbying-Register mit 93 Eintragungen gestartet; 2013; Der Standard
  24. Das Transparenzregister der EU (offizielle Seite)
  25. Verhaltenskodex des EU Transparenzregisters
  26. Lobbyregister der EU auf Lobbypedia
  27. Interview mit Marion Stein von Transparency International zum EU Lobbyregister; 2009; Handelsblatt
  28. Lobbyregister EU; Lobbypedia Artikel; LobbyControl
  29. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011; Punkt 5
  30. Rechtsgutachten Prof. Dr. Markus Krajewski
  31. ALTER-EU: Legal framework for a mandatory EU lobby register; Friends Of The Earth Europe NGO; 2013
  32. Pressemitteilung Europäisches Parlament; Reference No.: 20110510IPR19128 (PDF; 103 kB)
  33. [1]
  34. Aufbereitung der Lobbyismus-Daten durch die Nichtregierungsorganisation The Center for Responsive Politics
  35. Offizielles Register US - Lobbying disclosure House of Representatives
  36. Report for Congress - Lobbying Reform: Background and Legislative Proposals; RE Petersen; Congressional Research Service (2006) (PDF; 161 kB)
  37. The Lobbying Act; The Office of the Commissioner of Lobbying, independent Agent of Parliament Canada
  38. The Lobbyists' Code of Conduct - Rule 8; The Office of the Commissioner of Lobbying, Independent Agent of Parliament Canada
  39. Court Cases and Complaints About the Canadian Federal Government Ethics Rules and Enforcement System; Democracy Watch NGO
  40. Statement on the Register of Lobbyists Bill; 2013; Spinwatch – a public interest investigation NGO
  41. Australian Lobby Register
  42. Lobby Register Niederlande
  43. Lobby Register Slowenien
  44. Weltkarte mit Daten über Lobbyregistern
  45. Lobbying: Regulationen und Verhaltenscodex verschiedener Nationen (Englisch); OECD
  46. Klimaschutz kommt unter die Räder der Autolobby (Antrag zur Offenlegung von Lobbyaktivitäten per Informationsfreiheitsgesetz)