Martin Bruneß

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Martin Bruneß (* 11. Mai 1911 in Berlin-Wilmersdorf; † 12. Juli 1996 in Landshut[1]) war ein deutscher Jurist. Von 1968 bis 1975 war er Bundeswehrdisziplinaranwalt.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bruneß kam als Sohn eines Lehrers und dessen Frau zur Welt.[2] Nach der Reifeprüfung 1929 am Reformgymnasium in Wilmersdorf studierte er an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaft.[2] Er legte 1932 die erste juristische Staatsprüfung ab und ging 1933 in den Vorbereitungsdienst in Berlin.[2] Mit einer Doktorarbeit bei Fritz Pringsheim wurde er 1935 in Freiburg zum Dr. jur. promoviert.[3] In den 1950er Jahren war er im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) tätig. Im Untersuchungsausschuss zur Fibag-Affäre gehörte er zu den Vertretern des BMVg.[4] Danach war er 1968–1975 Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht.[5]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Grabstein am Hauptfriedhof Landshut
  2. a b c Martin Bruneß: Lebenslauf. In: Ders.: Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben und des Testamentsvollstreckers. Dissertation, Universität Freiburg im Breisgau, 1935, o. S.
  3. Dissertation: Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben und des Testamentsvollstreckers.
  4. Nur Donner. In: Der Spiegel, 9/1968, 26. Februar 1968, S. 32–36, hier: S. 34.
  5. 127. Protokoll der Kabinettssitzung der Bundesregierung am 19. Juni 1968, TOP 1: Personalien