Mietvertrag

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Ein Mietvertrag ist ein Vertrag über die (zumindest zeitweilige) Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) früher als Mietzins bezeichnet wurde und seit 2002 kurz als Miete bezeichnet wird.

Nach der Art der vermieteten Sache wird unterschieden:

  • Immobiliarmiete bezeichnet die Vermietung von Wohnräumen, Geschäftsräumen oder Grundstücken
  • Mobiliarmiete bezeichnet die Vermietung von beweglichen Sachen

[Bearbeiten] Rechtliche Situation in einzelnen Ländern

Hauptartikel: Mietvertrag (Deutschland)
Hauptartikel: Mietvertrag (Österreich)
Hauptartikel: Mietvertrag (Schweiz)
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