Netzbetreiber
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Netzbetreiber planen, kaufen, erhalten und optimieren ein Netzwerk für den zumeist kostenpflichtigen Betrieb oder die Benutzung. Von ihnen betriebene Märkte bezeichnet man als Netzmärkte.
[Bearbeiten] Betroffene Märkte
- Kommunikations- bzw. Nachrichtennetzen, etwa das Internet, Kabelfernsehnetze oder Nachrichtenagenturen
- Mobilfunknetzen, also Funknetze wie z. B. C-Netz, GSM, Pagerdienste. Betreiber von für Telekommunikation genutzten Fest- und Mobilfunknetzen bezeichnet man als Telekommunikationsnetzbetreiber.
- Stromnetzen zur Elektrizitätsversorgung
- Gasnetzen für Erdgas oder Wasserstoff, früher auch Stadtgas
- Verkehrsnetzen, wie das Schienennetz von Bahnen
[Bearbeiten] Überwachung
Da Netzmärkte typischerweise natürliche Monopole sind, werden sie durch kartellrechtliche Institutionen häufig überwacht. In Deutschland wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur übernommen.

