Nichtbürger (Lettland)

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Nichtbürger (lettisch nepilsoņi, russisch неграждане) sind nach lettischen Recht „Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Lettland, die weder die lettische noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen“.[1] Nichtbürger gelten in Lettland nicht als Staatenlose (lettisch bezvalstnieki). In Lettland leben etwa 247.000 Nichtbürger (Stand Juli 2016), das sind knapp 12 % (11,57 %) aller Einwohner.[2] Fast alle von ihnen sind russischsprachige frühere Sowjetbürger.

Geschichte

Die Kategorie Nichtbürger wurde mit der Resolution „Zur Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Rechte lettischer Bürger und die Grundprinzipien der Naturalisierung“ des Obersten Sowjets Lettlands vom 15. Oktober 1991 eingeführt. Die Staatsbürgerschaft Lettlands wurde durch diese Resolution nur den Bürgern der Republik Lettland nach dem Stand vom Juni 1940 und deren Nachkommen zuerkannt. Mehr als 700.000 Einwohnern Lettlands, gut 27 % der Gesamtbevölkerung, wurde die Staatsbürgerschaft vorenthalten.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz[3] von 1994 legte die Grundlagen für ein Einbürgerungsverfahren, welches seit dem 1. Februar 1995 gilt. Zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren aber nur einer Minderheit der Nichtbürger zugänglich. In einem Referendum aus dem Jahr 1998 wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz allerdings dahingehend geändert, dass einer Mehrheit der Nichtbürger die Einbürgerung ermöglicht wird. Dazu gehören eine Sprachprüfung in der lettischen Landessprache und der Nachweis von Grundkenntnissen der lettischen Geschichte und der Verfassung. Die lettische Sprache zu lernen, ist vor allem für die älteren russischsprachigen Einwohner Lettlands ein Problem, da sie es in sowjetischer Zeit mehrheitlich abgelehnt oder versäumt hatten, die Sprache der lettischen Bevölkerungsmehrheit zu erlernen.[4] Insofern ist der Anteil der Nichtbürger unter den Über-70-Jährigen bei weitem am höchsten.[5] Deshalb sind die Anforderung der Sprachprüfung für Über-65-Jährige zum 1. September 2011 herabgesetzt worden.[6]

Die Lage der Nichtbürger wurde durch ein Gesetz im Jahre 1995 definiert.[7]

Rechte

Die lettischen Nichtbürger sind zahlreichen Einschränkungen bezüglich ihrer bürgerlichen Rechte und teils auch persönlichen Rechte unterworfen. So haben sie kein aktives oder passives Wahlrecht weder bei nationalen noch bei kommunalen Wahlen. Sie sind von der Wahl bestimmter Berufe ausgeschlossen, zum Beispiel ist es ihnen nicht möglich, als Beamte, Polizisten oder Notare zu arbeiten. Für Arbeitszeiten im Ausland erhalten die Nichtbürger keine Rente in Lettland, falls dies nicht durch spezielle Verträge anders geregelt ist. Im Gegensatz zu lettischen Bürgern sind den Nichtbürgern visafreie Reisen in eine Reihe von Ländern nicht möglich; für die EU-Länder gilt diese Beschränkung nicht. Im Jahre 2008 zählte das „Lettische Menschenrechtskomitee“, die Vertretung insbesondere der russischsprachigen Einwohner Lettlands, noch 75 Unterschiede zwischen den Rechten der Nichtbürger und Bürger auf.[8]

Allerdings waren Nichtbürger zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, in der Armee Lettlands zu dienen, während es für Bürger männlichen Geschlechts bis 2005 obligatorisch war. Für die Einreise nach Russland wurden ihnen günstigere Visa als den Bürgern Lettlands ausgestellt, seit Juni 2008 sind für die meisten Nichtbürger kurze visafreie Reisen nach Russland möglich.[9][10]

Demographie

Infolge der Einbürgerung von Nichtbürgern fiel der Anteil der Nichtbürger an der Gesamtbevölkerung von 21 % (im Jahre 2000) auf unter 12 % (im Jahre 2016).[11]

Lettische Einwohner, die Nichtbürger sind, nach Ethnie
(1. Juli 2016)
[12]
Ethnie Anzahl % der ethnischen Gruppe % der Nichtbürger
Russen 162.102 28,9 65,6
Weißrussen 33.934 48,5 13,7
Ukrainer 24.058 46,8 9,7
Polen 8.667 18,9 3,5
Letten 590 < 0,1 0,2
Sonstige 17.753
Insgesamt 247.104 11,57 % der Bevölkerung

Internationaler Standpunkt

Es existiert eine Reihe von Empfehlungen internationaler Organisationen, welche sich mit der Nichtbürgerfrage beschäftigen. Diese Empfehlungen beinhalten:

  • Gewährung des Wahlrechts für Nichtbürger bei Kommunalwahlen[13]
  • Verringerung der Unterschiede zwischen lettischen Bürgern und Nichtbürgern[14]
  • Verzicht auf die Forderung von Aussagen, welche im Gegensatz zum Geschichtsbild der Naturalisierungswilligen stehen[15]

Einigen Empfehlungen, etwa der zur Erleichterung der Naturalisierung hinsichtlich der Anforderungen, Behandlung von Neugeborenen, sowie die Verringerung der zu entrichtenden Gebühren[16] ist Lettland inzwischen nachgekommen.[17]

Literatur

  • David Rupp: Die Rußländische Föderation und die russischsprachige Minderheit in Lettland. ibidem-Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 3-89821-778-7.
  • Gert von Pistohlkors (Hrsg.): Staatliche Einheit und nationale Vielfalt im Baltikum. Oldenbourg, München 2005, ISBN 978-3-486-57819-5.

Einzelnachweise

  1. David Rupp: Die Rußländische Föderation und die russischsprachige Minderheit in Lettland. ibidem-Verlag, Stuttgart 2007, S. 38.
  2. Latvijas iedzīvotāju sadalījums pēc valstiskās piederības (PDF, lettisch)
  3. Citizenship Law (PDF, englisch)
  4. Eduard Franz: Lettlands Beitrag zur EU: 500.000 aliens? Zur Situation der russischsprachigen Bevölkerung, Bonn: FES Library, 2003
  5. Citizens of a non-existent state, S. 17, abgerufen am 14. Mai 2014.
  6. Laws and regulations regulating the tests as provided by the Citizenship Law, abgerufen am 14. Mai 2014.
  7. On the Status of those Former U.S.S.R. Citizens who do not have the Citizenship of Latvia or that of any Other State (englisch)
  8. Lettisches Menschenrechtskomitee: Die Bürger eines nichtexistierenden Staates (PDF; 60,8 MB; englisch), 2011, S. 29–33.
  9. Nichtbürger Lettlands dürfen nach Russland ohne Visa fahren. (russisch)
  10. Für wen ist der Weg offen? Nicht alle Nichtbürger Lettlands und Estlands haben das Recht ohne Visa nach Russland zu fahren. Rossijskaja gaseta (russisch)
  11. Einwohnerverteilung bezogen auf Staatsbürgerschaft (PDF, lettisch), abgerufen am 5. Januar 2016
  12. Einwohnerverteilung bezogen auf die Nationalität und Staatsbürgerschaft (PDF, lettisch)
  13. Europarat für Wahlrecht der Nichtbürger in Lettland RIA Novosti
  14. Parlamentarische Versammlung des Europarates: Resolution Nr. 1527 (2006) — Absatz 17.11.2. (englisch).
  15. Parlamentarische Versammlung des Europarates: Resolution Nr. 1527 (2006) — Absatz 17.9. (englisch).
  16. Report by CoE Commissioner for Human Rights on his Visit to Latvia (2004) — Section 132.4. (englisch)
  17. Council of Europe: State Report zum 3. September 2012: Second report submitted by Latvia pursuant to article 25, paragraph 2 of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, abgerufen am 14. Mai 2014 (englisch).

Weblinks