Normalkostenrechnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Normalkostenrechnung ist in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenrechnung, in der Normalkosten verrechnet werden.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich um eine Kostenrechnung, bei der den Kostenträgern (Produkte oder Dienstleistungen) nur diejenigen Kosten zugerechnet werden, die bei normalen wirtschaftlichen Verhältnissen entstehen würden.[1] „Normale wirtschaftliche Verhältnisse“ liegen vor, wenn insbesondere die Kosteneinflussgröße Normalbeschäftigung – also weder Unter- noch Überbeschäftigung – vorhanden ist. In ihrer reinen Form gibt es die Normalkostenrechnung bereits aus diesem Grunde in der Praxis nicht, es wird anstatt dessen in der Istkostenrechnung mit Normalkosten gerechnet.[2]

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es wird unterschieden zwischen der starren und der flexiblen Normalkostenrechnung:[3]

  • Die starre Normalkostenrechnung bestimmt die Normalkosten nur für eine Normalbeschäftigung. Sie verwendet normalisierte Kostenverrechnungssätze und behält diese so lange wie möglich unverändert bei.[4] Sie kann zwei Abweichungen aufzeigen:[5]
  • Die flexible Normalkostenrechnung berücksichtigt Normalkosten, die bei unterschiedlichen Beschäftigungsgraden zustande gekommen sind. Dazu werden die vorgegebenen Normalkosten in ihre fixen und variablen Bestandteile zerlegt, wobei den angefallenen Ist-Gemeinkosten einer Kostenstelle die vollen fixen Normal-Gemeinkosten gegenübergestellt werden.[6]

Bei der starren Normalkostenrechnung kann die Kostenrechnung beschleunigt angewandt werden. Als „flexibel“ wird heute eine Kostenrechnung bezeichnet, bei der die proportionalen Kosten an Beschäftigungsschwankungen angepasst werden,[7] was auch bei der flexiblen Plankostenrechnung der Fall ist.

Wirtschaftliche Aspekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erich Gutenberg wies 1954 darauf hin, dass die Normalkostenrechnung „nur eine unvollkommene Wirtschaftlichkeits- und Verantwortlichkeitskontrollrechnung“ ist.[8] Für die Kostenkontrolle eignen sich weder die Istkostenrechnung noch die Normalkostenrechnung.[9]

Sind die Istkosten höher als die Normalkosten, liegt eine Kostenüberdeckung vor, umgekehrt eine Kostenunterdeckung.[10] Die Ursachen der Abweichungen der Normalkosten von den Istkosten müssen eingehend untersucht werden, weil sie vielfach auf Mängel im Betriebsablauf zurückzuführen sind.[11]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Helmut Sellien/Reinhold Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1980, Sp. 475
  2. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 404
  3. Wolfgang Becker/Stefan Lutz, Gabler Kompakt-Lexikon Modernes Rechnungswesen, 2002, S. 248
  4. Jochem Piontek, Controlling, 2005, S. 307
  5. Jörg Wöltje, Kosten- und Leistungsrechnung, 2016, S. 69
  6. Helmuth Jost, Kosten- und Leistungsrechnung, 1992, S. 146
  7. Wolfgang Kilger/Jochen Pampel/Kurt Vikas, Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, 2007, S. 50
  8. Erich Gutenberg, Neuere Entwicklungstendenzen auf dem Gebiete des industriellen Rechnungswesens, in: Die Gießerei, 1954, S. 392 ff.
  9. Wolfgang Kilger, Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, 1977, S. 45; ISBN 978-3-8349-3758-2
  10. Helmuth Jost, Kosten- und Leistungsrechnung, 1992, S. 250
  11. Helmut Sellien/Reinhold Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1980, Sp. 475