Nussberg (Wien)

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Nussberg

Ostansicht des Nussberges

Höhe 332 m ü. A.
Lage Wien, Österreich
Gebirge Wienerwald
Koordinaten 48° 15′ 54″ N, 16° 20′ 48″ OKoordinaten: 48° 15′ 54″ N, 16° 20′ 48″ O
Nussberg (Wien) (Wien)
Nussberg (Wien) (Wien)

Blick vom Nussberg auf Wien

Vorlage:Infobox Berg/Wartung/BILD1

Der Nussberg[1] (bis 1999 amtlich: Nußberg) ist ein 332 Meter hoher Berg im Bezirksteil Nussdorf im 19. Wiener Gemeindebezirk Döbling.

Geographie

Der Nussberg ist ein 332 Meter hoher Berg nördlich von Nussdorf. Im Norden ist der dem Abhang des Leopoldsberges zum Waldbachtal und dem Kahlenberg zur Eisernen Hand vorgelagert. Im Westen und Süden wird er durch den Schreiberbach (Muckental) begrenzt. Der Nussberg liegt am Ostrand des Wienerwaldes und stellt den äußersten nordöstlichen Ausläufer der Ostalpen dar. Er ist geologisch der Flyschzone zugehörig, die aus Sandstein, Mergel und Tonstein zusammengesetzt ist.

Geschichte

Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Nussberg 1226 als Nuzperc, im 14. bis 16. Jahrhundert wurde er als monte nucum erwähnt. Der Name des Berges deutet darauf hin, dass dieser Berg vor der Rodung mit Haselnusssträuchern und nahe bei Nussdorf mit Nussbäumen bewachsen war. Bald wurde der Nussberg jedoch zum Weinbau genutzt, und auch heute ist der Nussberg beinahe zur Gänze mit Weinreben bedeckt. Heute keltern die Winzer des Nussbergs unter anderem Weißweine nach den geschützten Regeln des Gemischten Satz'.[2]

Literatur

  • Karl Kothbauer: Döbling - und seine Ried- und Flurnamen. Dissertation Wien 2001

Weblinks

Commons: Nussberg (Wien) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 17. Dezember 1999, PrZ 299-M07, P 49, Quelle: wien.gv.at: In Abänderung des GRB vom 30. Jänner 1981 werden für die Schreibung von Verkehrsflächenbezeichnungen und geografischen Namen die Grundsätze der Wiener Nomenklaturkommission dahingehend ergänzt, dass grundsätzlich die Neue Rechtschreibung Anwendung findet. Auf Straßentafeln, Orientierungsnummerntafeln und dergleichen sowie in Personaldokumenten ist die geänderte Schreibweise nur bei Neuanbringung bzw Neuausstellung zu berücksichtigen.
  2. Die wilde Mischung in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 11. Oktober 2015, Seite 18