Obmannschaft (Verwaltung)

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Eine Obmannschaft oder auch Hauptmannschaft[1] ist eine geschichtliche Verwaltungseinheit in Altbayern.

Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut führte erstmals im Jahr 1464 die Obmannschaften als kleinste Verwaltungseinheit im ländlichen Raum ein. Nur das Gebiet außerhalb des Burgfriedens von Märkten und Städten war in Obmannschaften gegliedert. Die Obmannschaften bestanden aus mehreren Ortschaften wie Dörfern, Weilern und Einöden, manchmal auch nur aus einem einzigen Dorf. Auch die zu Hofmarken gehörige Ortschaften waren Obmannschaften zugeordnet. Die Obmannschaften lehnten sich meist an Pfarrbezirke an und waren insbesondere für Steuerzwecke, Scharwerksleistung, militärische Dienstleistungen, die Organisation des militärischen Aufgebotes und Fuhr- und Spanndienste im Kriegsfall zuständig.[1]

Anfangs waren die Obmannschaften nach ihrem jeweiligen Obmann benannt, im Jahr 1532 aber bereits nach Orten. Die nächsthöhere Verwaltungseinheit war das Amt. Über dem Amt wiederum stand das Landgericht älterer Ordnung.

Joseph von Hazzi schreibt 1801: Jedes Dorf mit den dazu gelegenen Einöden macht eine eigene Haupt= oder Obmannschaft aus, wo zwei immer die Obmänner vorstellen.[2]

Der Bestand der Obmannschaften war über die Jahrhunderte nicht konstant. Benachbarte Obmannschaften wurden oft zusammengelegt, wie z.B. im 16. Jahrhundert Günzkofen mit Frichlkofen zu Günz und Früchlkofen.

Obmannschaften existierten bis zur Neuregelung der Verwaltungsgliederung Bayerns Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie wurden 1803 aufgelöst, noch vor der Gemeindebildung von 1818. Zuvor wurden bereits 1808 die Steuerdistrikte als unterste Verwaltungseinheit in Bayern eingerichtet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Kraus, Andreas Geschichte Bayerns – Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Verlag Beck, München 1983, ISBN 3-406-09398-1, Seite 421
  2. Joseph von Hazzi: Statistische Aufschlüsse über das Herzogthum Baiern, aus ächten Quellen geschöpft. Ein allgemeiner Beitrag Zur Länder- u. Menschenkunde. Erster Band. Nürnberg 1801, S. 221

Literatur