Weiler
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Ein Weiler, in Österreich auch Rotte, badisch Zinken, in Niedersachsen Bauernschaft , in den Niederlanden Buurtschap ist eine Wohnsiedlung, die aus wenigen Gebäuden besteht, also kleiner als ein Dorf, aber größer als ein Gehöft ist. In Bayern, dem Saarland und Österreich wird eine noch kleinere Einheit als Einöde bezeichnet.
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[Bearbeiten] Etymologie
Weiler ist ein Wort für eine Siedlung aus wenigen Gebäuden. Als Ortsname gehört er frühen Siedlungsschichten des 7. bis zum 9. Jahrhundert (Fränkische Landnahme). Die Etymologie ist nicht eindeutig geklärt, in Frage kommen lateinisch villa, villarium ‚Landgut‘ oder germanisch-althochdeutsch wilari ‚Gehöft‘ – siehe hierzu Weiler (Ortsname).
In Österreich spricht man oft auch von einer Rotte, wenn sich nur ein paar Häuser ‚zusammenrotten‘. So ist der Begriff Rotte auch Bestandteil einer Ortsbezeichnung – etymologisch kommt in diesen Fällen aber eine Ableitung aus Rodung in Frage.
Zinken ist der sinnverwandte badische Ausdruck für Weiler, der für eine kleine Ansammlung von Höfen steht. Ein typischer Zinken ist beispielsweise der Baden-Badener Stadtteil Gaisbach.
Das entsprechende westfälische Wort ist Drubbel. Sie befinden sich vorwiegend in Gegenden mit Streusiedlung, vgl. Bauerschaften.
Nur im Bergischen Land werden Weiler als Hofschaft bezeichnet. Dabei handelte es sich um Siedlungen für Arbeiter, die in den abgelegenen, durch Wasserkraft betriebenen Hammer- oder Schleifwerken oder Mühlen arbeiteten und nicht täglich den mühsamen Weg von der Stadt zur Arbeit und zurück gehen konnten.
Einöde – öde ist wörtlich ‚abgelegen‘ – ist im bairischen Raum enorm namensbildend, und findet sich als -ed(t) und zahlreichen Varianten, und in so häufigen Personennamen wie Eder, auch hier vielfach als Zweitwort (Mittereder, Ederbauer)
[Bearbeiten] Der Weiler als Siedlungsform
Ein Weiler hat in der Regel keine geschlossene Bebauung und keine Gebäude, die eine zentrale Funktion haben (Kirche, Gasthaus; in Abgrenzung zum Dorf). Diese Siedlungsform ist insbesondere in Westdeutschland und Süddeutschland, der Schweiz und Österreich zu finden.
In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950[1] grundsätzlich jede Ansiedlung mit drei bis neun Wohngebäuden als Weiler. Eine größere Ansiedlung gilt als Dorf und eine Ansiedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden wird als Einöde bezeichnet.
In aller Regel besitzen Weiler und Einöden wegen ihrer geringen Größe keine Straßennamen. In diesen Fällen tritt der Ortsname an die Stelle des Straßennamens. Die Hausnummern sollten dennoch der räumlichen Anordnung der Gebäude entsprechen, können aber auch ohne erkennbare Ordnung verlaufen. Bisweilen besteht auch eine gemeinsame Hausnummerierung für mehrere solcher kleinerer Orte, eventuell auch über das ganze Gemeindegebiet oder größere Teile davon. Es kann auch vorkommen, dass die Straßen in einem Gemeindegebiet generell benannt sind und die Hausnummerierung auch bei solchen kleineren Orten nach dieser Straßenbenennung erfolgt.
[Bearbeiten] Rechtliches
Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) darstellen, können solche Orte nicht mit einer Ortstafel bezeichnet werden. Um dennoch den Ortsnamen anzugeben, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Da dies häufig bei Weilern auftritt, wird dieses Verkehrszeichen üblicherweise als „Weilerschild“ bezeichnet.
In Österreich sind dagegen reguläre Ortstafeln in Gebrauch, jedoch für gewöhnlich unter Zusatz der Gemeinde.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Nr. I B1 - 68a 1