Offshorebauwerk

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Das Stützgerüst (Jacket) der Umspannplattform für den ersten deutschen Offshore-Windparkalpha ventus“ am Kran hängend, im Vordergrund das Umspannwerk selbst

Als Offshorebauwerk werden feststehende Bauwerke bezeichnet, die in der offenen See vor der Küste (engl.: offshore) errichtet wurden. Hierzu gehören beispielsweise Bohrinseln, Förderplattformen, Windkraftanlagen, Umspann- und Forschungsplattformen, aber auch Pipelines. Im engeren Sinn versteht man darunter Bauwerke, die sich mehr als zwölf Seemeilen vor der Küstenlinie befinden und somit außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer liegen.

Das Pionierbauwerk dieser Art war der Leuchtturm Roter Sand in der Deutschen Bucht.

Offshorebauwerke können einen enormen Einfluss auf die Umwelt haben. So können Windenergieanlagen störend auf rastende, nahrungssuchende und überwinternde Meeresvögel wirken. Auch können Verluste durch Vogelschlag auftreten. Zudem kann es durch Elektrokabel zwischen den Anlagen und dem Land zur Bildung von künstlichen magnetischen und elektrischen Feldern kommen, wodurch es zu einer Störung der Orientierung bei Fischen kommen kann.[1]

Gründung

Für die sichere Errichtung von Offshorebauwerken sind spezielle Gründungsformen notwendig. Mit Bohrinseln schon über längere Zeit erprobt sind Fachwerkkonstruktionen, die auf dem Meeresboden gestellt werden (Jackets). Neuere Entwicklungen setzen entweder ebenfalls auf Konstruktionen, die auf dem Meeresboden stehen (Tripods, Schwergewichtsgründungen, Bucket-Fundamente) oder bedienen sich der Tragfähigkeit von Pfählen, die in den Meeresboden gerammt werden (Monopiles, Tripile-Gründungen).

Erprobt werden auch nicht ortsfeste Gründungen auf großen Auftriebskörpern („schwimmende Fundamente“).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Thomas Merck, Henning v. Nordheim: Technische Eingriffe in marine Lebensräume – Tagungsband. (PDF; 4,3 MB) , abgerufen am 29. Juni 2012.