Freie Inhalte

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Freie Inhalte (engl. Open Content) sind Texte, Bild- und Tonwerke, die in Formaten publiziert werden, die deren Weiterverbreitung, Veränderung und Nutzung zu jeglichem Zweck, auch kommerziell, ohne Zahlung von Lizenzgebühren explizit erlauben. Inhalte sind frei, wenn sie entweder als urheberrechtlich geschützte Texte unter einer Freien Lizenz stehen oder nach Ablauf von rechtlichen Schutzfristen gemeinfrei sind. Freie Inhalte bilden damit eine Gegenposition zu unfreien Werken, bei denen der Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht, der Verbreitung des Werks enge Grenzen auferlegt. Auch freie Inhalte sind, sofern sie unter einer Freien Lizenz stehen, urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich entstehen freie Inhalte aus dem Gedanken, dass die rigide Einschränkung der Verbreitung den Austausch von Wissen und Ideen behindert.

Der Begriff Open Content wurde von der von David Wiley gestarteten Open-Content-Initiative geprägt, die 1998 eine Open-Content-Lizenz und 1999 eine Open-Publication-Lizenz vorstellte. Durch Freie Lizenzen festgelegte Einschränkungen wie Nennung von Autoren und Quellen sowie Copyleft-Auflagen sind mit der Definition von Freien Inhalten vereinbar, die Einschränkungen, keine Veränderung zu erlauben oder die Nutzung auf nichtkommerzielle Zwecke zu beschränken jedoch nicht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Motivation

Die Idee zur Schaffung freier Inhalte entstand als Analogon zur freien Software, die mittlerweile einen hohen Verbreitungsgrad erreicht hat. Freie Inhalte sind von einer vergleichbaren Verbreitung noch weit entfernt. Aufgrund der Ableitung des Begriffs freier Inhalte von freier Software kann freie Software ebenfalls als Teilmenge freier Inhalte verstanden werden.

[Bearbeiten] Realisierung

Dies wird gemeinhin mit Lizenzen geregelt, die auch festlegen, wie auf die ursprünglichen Autoren verwiesen werden muss. Diese Lizenzen leiten sich von der Freie-Software-Bewegung (oft auch Open-Source-Bewegung) ab. Eine weitere Möglichkeit, ein Werk frei zu machen, besteht darin, auf das Copyright bzw. Urheberrecht zu verzichten (siehe Gemeinfreiheit). Im deutschen Recht ist ein solcher Verzicht allerdings nicht bzw. nur teilweise möglich. Die Einräumung von sehr weitgehenden Nutzungsrechten ist deshalb in Deutschland der übliche Weg.

[Bearbeiten] Open-Content-Lizenzen

Inhalte unter folgenden Lizenzen lassen sich nicht nur frei kopieren und verbreiten, sondern dürfen auch bearbeitet und kommerziell verwendet werden. Dennoch besteht gegenüber gemeinfreien Inhalten oft die Pflicht zur Namensnennung oder auch der Verpflichtung, dass alle abgeleiteten Werke unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen.

Die bekanntesten Beispiele für Open-Content-Lizenzen sind:

[Bearbeiten] Aktuelle Umsetzungen

Ein freier Comic als Beispiel eines Werkes unter einer freien Lizenz

Während freie Software weltweit zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind freie Inhalte klassischer Medien im Vergleich zu unfreien Werken nur in verschwindend geringer Zahl vorhanden. Zu den derzeit größten Archiven freier Inhalte zählt die Wikipedia mit ihren Schwesterprojekten. Die Inhalte der Online-Enzyklopädie wurden originär unter der Prämisse erstellt, freie Inhalte zu sein, sie wurden also nicht im Nachhinein als „freier Inhalt“ freigegeben. Sie stellt sowohl international wie auch speziell für die deutsche Sprache den bislang erfolgreichsten Ansatz dar, freie Inhalte zu erstellen. Andere bekannte Vertreter von Open Content sind auch das Open Directory Project, Project Gutenberg, Zeno.org und freedb.

Darüber hinaus sind mit der Open-Access-Initiative im Wissenschaftssektor beachtliche Erfolge erzielt worden. Mittlerweile gibt es über 1168 wissenschaftliche Open-Content-Zeitschriften. Allerdings handelt es sich dabei oft nicht um freie Inhalte, sondern nur um frei zugängliche Inhalte, da die Artikel nicht verändert werden dürfen.

Es gibt einen gewissen Sektor an Werken, die gemeinfrei sind, in der Praxis wird deren prinzipielle Gemeinfreiheit jedoch häufig aufgrund von Eigentumsrechten an der einzigen physischen Werksvorlage (etwa dem Original eines Bildes, das sich in einem Museum befindet) eingeschränkt, da der für eine Kopie notwendige Zugang zum Original verwehrt werden kann. Einiges gemeinfreie Material ist aufgrund der Tätigkeit amerikanischer Regierungsstellen vorhanden, deren Produkte grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müssen (z. B. BSD-Lizenz). Diverse ältere Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also mittlerweile gemeinfrei sind, werden durch Digitalisierung in verschiedenen Projekten bereitgestellt. Das Project Gutenberg stellt diese in elektronischer Form zur Verfügung.

Einen weiteren Bereich freier Inhalte stellen Onlinekurse (Open Educational Resources) dar sowie diverse Handbücher und Dokumentationen, die für freie Software erstellt wurden.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Commons Commons: Freie Inhalte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Lizenzen, rechtliche und konzeptuelle Hintergründe

[Bearbeiten] Ressourcen, Depots und Sammlungen

[Bearbeiten] Freie Inhalte (auch) in deutscher Sprache

[Bearbeiten] Englischsprachige Ressourcen

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