Open Market

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Open Market ist die Bezeichnung der Deutschen Börse[1] für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Open Market ist aufgrund der Privatrechtlichkeit kein Organisierter Markt und ebenfalls kein (EU-)Regulierter Markt (engl. Regulated Markets), sondern ein börsenregulierter Markt (engl. Regulated Unofficial Market).

Hintergründe

Am 31. Dezember 2007 waren im Open Market 8.875 Unternehmen notiert.[2]

Wertpapiere, die im Open Market gelistet sind, können grundsätzlich sowohl im Parketthandel über Xontro, als auch im elektronischen Handel über Xetra gehandelt werden. Dieses hängt letztendlich von dem Willen des Emittenten ab. Beim Listing zum Handel über Xetra ist, aufgrund der in der Regel geringen Liquidität, mindestens ein Designated Sponsor erforderlich, sofern ein kontinuierlicher Handel erfolgen soll. Wahlweise ist es jedoch auch möglich, die Verfahrensweise One-auction only zu wählen, bei der neben den Eröffnungs- und Schlusskursen lediglich ein Mittagskurs festgestellt wird.

Zulassungsverfahren und -voraussetzungen

Bevor ein Unternehmen im Open Market gelistet wird, sind neben den Voraussetzungen zur Teilnahme am Freiverkehr folgende zusätzliche Formalia zu erfüllen:

  • Der Antrag zur Zulassung muss durch einen zugelassenen Handelsteilnehmer[3] der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
  • Es muss eine International Securities Identification Number (ISIN) verfügbar sein bzw. vorab beantragt werden.
  • Es dürfen keine behördlichen Handelsbeschränkungen vorliegen.
  • Sofern nicht bereits eine Zulassung im Ausland existiert, muss ein Wertpapierprospekt vorliegen, der nicht älter als 6 Monate ist, oder ein Exposé erstellt werden.
  • Es muss eine Handelszulassung bei der Deutschen Börse beantragt werden.
  • Die Verpflichtungserklärung zur Anerkennung der AGB der Deutschen Börse sowie zum Schadensausschluss muss unterschrieben werden.
  • Es muss ein Skontroführer benannt werden.

Ebenfalls entstehen einmalige Kosten in Höhe von 750 Euro für das Zulassen der Aktien.

Erfüllt ein Unternehmen die Zulassungsvoraussetzungen, so wird es automatisch sowohl für den Parketthandel als auch für den elektronischen Handel über Xetra an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.

Siehe auch

Weblinks

  • capital.de 7. Februar 2012: Imagepflege: Deutsche Börse schränkt Freiverkehr ein (Memento vom 10. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)

Einzelnachweise

  1. Deutsche Börse Group: FAQ-Katalog für Open Market / Entry Standard (im Internet DBAG). (PDF; 283 KB Abgerufen am 21. September 2015).
  2. Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2015. (Suche in Webarchiven.) @1@2Vorlage:Toter Link/www1.deutsche-boerse.com facts & figures - Prime Standard & General Standard & Entry Standard (PDF; 120 kB)
  3. Handelsteilnehmer der FWB