Oralchirurgie

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Oralchirurgischer Eingriff

Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ (Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundeszahnärztekammer[1], § 14 (2)) umfasst.

Gebietsbezeichnung

Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie[2] und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO[1], § 2 (3)), ganztägige und hauptberufliche (MWO[1], § 3 (1)) Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.

Operationskatalog

Intraoperatives Photo eines impaktierten und verlagerten unteren Eckzahnes

Die MWO[1] listet in Anhang 3 einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:

Berufsverbände

Der „Berufsverband deutscher Oralchirurgen“ ist die Vereinigung von Oralchirurgen.

Siehe auch

Quellen

  1. a b c d Neue Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer auf zm-online.de
  2. Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (PDF; 391 kB), § 12a.f., auf zahnaerzte-wl.de

Weblinks