Ortsbürgermeister

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Ortsbürgermeister ist in den deutschen Bundesländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die Bezeichnung für den Bürgermeister einer Ortsgemeinde, die zu einer Verbandsgemeinde gehört. Der Bürgermeister einer verbandsangehörigen Stadt trägt die Bezeichnung Stadtbürgermeister.

Als Ortsbürgermeister wird in einigen deutschen Ländern auch der Vorsteher eines Ortsteils bzw. einer Ortschaft einer Kommune bezeichnet. Dieser kann aber auch andere Bezeichnungen, wie z. B. Ortsvorsteher tragen. Er ist in der Regel Vorsitzender des Ortschaftsrats, Ortsbeirates oder Ortsrates, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft.

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