Ortsteil

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Ein Ortsteil (auch: Stadtteil, Gemeindeteil, Ortsbezirk oder Dorfschaft) ist ein abgegrenzter und mit eigenem Namen versehener Teil einer Stadt oder Gemeinde. Entweder handelt es sich um Teile (z. B. Dörfer oder Orte) aus ehemals selbstständigen Gemeinden, die durch eine Eingemeindung im Zuge einer Gemeindereform ihre Selbstständigkeit aufgeben mussten und zu Gemeindeteilen einer benachbarten oder neuen Gemeinde wurden, oder es handelt sich um neue Wohnviertel einer Stadt/Gemeinde („Neubaugebiete“) mit einem eigenen Namen, wenn die Besiedelung abgeschlossen ist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Allgemeines

Je nach Regelung in der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes können Ortsteile auch Ortsteilvertretungen (Ortschaftsrat, Ortsrat, Ortsbeirat, Dorfvorstand) und eigene Ortschaftsverwaltungen sowie einen Ortsvorsteher (Dorfvorsteher) beziehungsweise einen Ortsbürgermeister haben. Hier spricht man dann meist von der Ortschaft (im rechtlichen Sinne).

Die Benennung neuer Ortsteile ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde. Dabei muss sie verschiedene Stellen (zum Beispiel Archivverwaltung, Statistische Ämter, Post, Vermessungsämter und so weiter) anhören und darauf achten, dass innerhalb der Gemeinde keine gleichlautenden Ortsteilnamen auftreten.

In größeren Städten werden Ortsteile je nach Land als Stadtbezirke bezeichnet oder zu solchen zusammengefasst. Im Gegensatz zu Ortsteilen, welche eine eigene Ortschaftsvertretung haben können, müssen Stadtbezirke meist eine solche haben. Name, Wahlmodus und Zuständigkeiten dieser Bezirksvertretungen variieren ebenfalls von Land zu Land.

Die Bezeichnung Ortsteil stößt im ländlichen Raum jedoch auf Widerstand. Bei kleinen - in sich geschlossenen - Dörfern von Ortsteilen zu sprechen, ist terminologisch nicht korrekt. Zwar sind meist mehrere kleine Dörfer Bestandteil einer Gemeinde. Dennoch stellen sie keinen Teil des Gemeindeortes im strengeren Sinne dar. Durch das Weglassen des Ortsnamen von "Ortsteilen" in solchen Gebieten entstehen zum Teil Missverständnisse bei Postzustellungen. Das wird dadurch verursacht, dass die Dörfer einer Gemeinde nicht mehr ihren Ortsnamen im Anschriftenwesen erhalten, sondern den des Gemeindeortes. Zwar wirkt man dem mit neuen Straßenbenennungen entgegen, die nur einmal in einer Gemeinde verwendet werden dürfen. Trotzdem wird der eigentliche Ortsname von der Bevölkerung bevorzugt und verwendet, was immer wieder zu Irrläufern führt. Eine entsprechende Änderung für das Anschriftenwesen, bei der nach dem Gemeindenamen der Ortsname durch einen Bindestrich angefügt wird, wäre auch sinnvoll - wird aber immer noch diskutiert.

[Bearbeiten] Einzelne Länder und Städte

In Baden-Württemberg ist auch der Begriff Teilort üblich, der in die nach der Gemeindereform 1972 geschaffene Unechte Teilortswahl eingeflossen ist.

In Berlin sind die Bezirke seit der Gebietsreform amtlich in insgesamt 95 Ortsteile unterteilt (vgl. die Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins). Ortsteile haben keine Bedeutung für die Verwaltung der Stadt; sie orientieren sich an historisch entstandenen Räumen, dienen der statistischen Erfassung und sollen die Identifikation der Bewohner mit "ihrem" Stadtgebiet fördern. Die Größe von Ortsteilen ist sehr unterschiedlich, der Ortsteil Neukölln hat etwa 160.000 Einwohner, im Ortsteil Stadtrandsiedlung Malchow leben etwa 1.200 Menschen.

In Brandenburg können in amtsfreien Gemeinden gemäß der jeweiligen Hauptsatzung Ortsteile gebildet werden, wenn ausreichend große, räumlich getrennte, bewohnte Gemeindeteile vorhanden sind. In der Regel kann jede bei einem Gemeindezusammenschluss beteiligte Gemeinde nur einen Ortsteil bilden, außer sie hat schon vorher Ortsteile gebildet. Wenn in ihrem Gebiet ausreichend große, räumlich getrennte, bewohnte Gemeindeteile vorhanden sind, können diese gegenüber der Gemeinde die Zuerkennung des Ortsteilstatus anstreben. Bezeichnungen wie Stadtteil, Gemeindeteil und Wohnplatz sind in die Gemeindeordnung nicht aufgenommen und damit in der Verwaltung nicht relevant, auch wenn sie im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden. In vielen Städten und Gemeinden haben die Hauptorte in der Regel keinen Ortsteilstatus; Gemeindeteile, die vor Inkrafttreten der Gemeindeordnung eingemeindet wurden, sind trotz oft beachtlicher Einwohnerzahlen meist keine Ortsteile.

In Hamburg sind die Bezirke amtlich in Stadtteile unterteilt, wobei teilweise mehrere Stadtteile zu Ortsamtsgebieten zusammengefasst sind.

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirken wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher.

In Leipzig wird das Gebiet ehemals selbstständiger Gemeinden nach ihrer Eingemeindung als Stadtteil mit dem Gemeindenamen bezeichnet. Der Begriff Stadtteil ist also eine historische Kategorie. Die administrative Gliederung der Stadt (seit 1992) teilt 10 Stadtbezirke in 63 Ortsteile, die z.T. mit den Stadtteilen übereinstimmen, aber auch solche zusammenfassen oder zerteilen oder Namen benutzen, die im obigen Sinne keine Stadtteile sind.

In nordrhein-westfälischen Großstädten bilden Ortsteile inoffizielle Unterordnungen von Stadtteilen, die wiederum Teilmengen eines Stadtbezirks sind.

In Thüringen unterscheidet man zwischen Ortsteilen und Ortschaften. Alle kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte können Ortsteile mit eigenem Ortsteilrat und eigenem Ortsteilbürgermeister bilden. Schließen sich benachbarte kreisangehörige Gemeinden zu einer Landgemeinde zusammen, so ist für die Ortsteile eine Ortschaftsverfassung einzuführen. Diese Ortsteile haben dann den Status einer Ortschaft.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich werden Ortsteil, Gemeindeteil und Ortschaft als Synonym verwendet. So verwenden etwa Kärntner Landesrecht den Begriff „Ortsteil“, Salzburger, Oberösterreichisches und Tiroler Recht „Gemeindeteil“ sowie Niederösterreichisches und Steirisches Landesrecht „Ortschaft“. Das Bundesrecht benutzt alle drei Begriffe.

Häufig wird anstelle dieser Begriffe auch die grundbücherliche Verwaltungseinheit Katastralgemeinde verwendet. Tatsächlich können jedoch in einer Katastralgemeinde auch mehrere Ortschaften liegen und können sich Ortschaften über mehrere Katastralgemeinden erstrecken.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz bestehen viele Gemeinden aus mehreren “Ortsteilen” oder Stadtteilen, die als Ortschaften oder Orte bezeichnet werden.[1] Ortsteil steht für Orts- oder Stadt-Quartiere und nicht geographisch abgrenzbare Siedlungsgebiete. In den Kantonen Graubünden und Tessin werden die Gemeindeteile Fraktionen, im Kanton Zürich Aussenwacht (vor allem im Zürcher Oberland) und in der Gemeinde Schwyz Filiale genannt.

[Bearbeiten] Italien

In Italien werden kleinere Ortschaften, die keine eigene Gemeinde bilden, frazione (dt. Fraktion) genannt. So ist zum Beispiel Mittewald eine Fraktion der Gemeinde Franzensfeste.

Die Teile größerer Städte werden Stadtviertel bezeichnet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. SR 510.625 Art.3 Begriffe

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Ortsteil – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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