Parteiendemokratie
Als Parteiendemokratie bezeichnet man ein demokratisches System, in dem die politischen Parteien die entscheidende Rolle bei politischen Entscheidungen innehaben. Der Begriff kann sowohl wertneutral sein als auch eine Kritik an einer zu starken Rolle der Parteien ausdrücken (ähnlich wie Mediendemokratie eine zu starke Rolle der Medien kritisieren kann).
Rolle der Parteien
Die Parteien spielen in allen westlichen repräsentativen Demokratien eine herausragende Rolle, da vor allem sie für die Rekrutierung von Personal für die Politik verantwortlich sind.
In der Bundesrepublik Deutschland wirken die Parteien gemäß Art. 21 des Grundgesetzes bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Alle Parteien sind zur innerparteilichen Demokratie verpflichtet. Sie besitzen de facto das Monopol für die Aufstellung der nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Abgeordneten im Bund und den Ländern. So hat etwa ein Kandidat, der sowohl für ein Direktmandat als auch auf einer Landesliste einer Partei kandidiert gegenüber einem parteilosen Kandidaten, der nur mit der Erststimme gewählt werden kann, gleich zwei Chancen, gewählt zu werden.
Die Existenz einer pluralistischen Parteienlandschaft in Verbindung mit freien Wahlen wird als positiv für ein repräsentatives, demokratisches System angesehen.
Siehe auch
- Parteienstaat
- Kanzlerdemokratie, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches System der Bundesrepublik Deutschland
- Politische Parteien in Deutschland
- Parteienprivileg, Parteiensystem, Parlamentarische Geschäftsführer
- direkte Demokratie
Weblinks
- Heft Parteiendemokratie, Bundeszentrale für politische Bildung
- Andreas von Gehlen: Europäische Parteiendemokratie?, Publikation über die Möglichkeiten europäischer Parteien zur Minderung des Legitimationsdefizits der EU, ausführliche Analyse der nationalstaatlichen Parteiendemokratien in den ehemals 15 EU-Mitgliedstaaten