Patrimonialgericht Hof Kreiswald

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Das Patrimonialgericht Hof Kreiswald war ein Patrimonialgericht der Ulner von Dieburg.[1] Seine örtliche Zuständigkeit umfasste ausschließlich den Bezirk des Gutshofs.

Geografische Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hof Kreiswald gehört heute zu Albersbach, einem Ortsteil von Rimbach im Odenwald.[2]

Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Hof Kreiswald galt das Pfälzische Landrecht als Partikularrecht. Darüber hinaus galt das Gemeine Recht, soweit das Pfälzische Landrecht für einen Sachverhalt spezielle Regelungen nicht enthielt. Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung auch im gesamten 19. Jahrhundert während der Zugehörigkeit des Gebietes zum Großherzogtum Hessen[3] und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1806 fiel der Hof durch die Rheinbundakte[4] an das Großherzogtum Hessen, das ihn seiner Provinz Starkenburg eingliederte. Die Patrimonialgerichtsbarkeit der Ulner von Dieburg bestand aber zunächst fort.

1821 kam es zu einer Justiz- und Verwaltungsreform im Großherzogtum, mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde. Die Ämter wurden aufgelöst, ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen.[5] Dem Großherzogtum gelang es im Zug dieser Reform, sich 1821 oder kurz zuvor mit den Ulner von Dieburg zu einigen und den Hof Kreiswald in die staatlichen Strukturen zu integrieren.[5][6] Der Hof Kreiswald wurde hinsichtlich der Verwaltung dem Landratsbezirk Lindenfels und hinsichtlich der Rechtsprechung dem Landgericht Fürth zugeordnet.[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Geschichte und Statistik des Klosters und Fürstenthums Lorsch nebst einer historischen Topographie der Aemter Heppenheim, Bensheim, Lorsch, Fürth, Gernsheim, Hirschhorn u. a. m. Stahl, Darmstadt 1812.
  • L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ewald, S. 49.
  2. Kreiswald, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 28. Mai 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 111.
  4. Art. 25 Rheinbundakte.
  5. a b c Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (406–407) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  6. Dahl, S. 192.

Koordinaten: 49° 37′ 45″ N, 8° 42′ 59,6″ O