Perinatalzentrum

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Perinatalzentren sind in Deutschland Einrichtungen zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Maßgeblich ist eine Vereinbarung der Kostenträger mit den Leistungserbringern, gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V.

[Bearbeiten] Anforderungen

In der derzeit gültigen Vereinbarung vom 1. Januar 2006[1] sind die folgenden Anforderungen an Perinatalzentren festgelegt:

  • Level-1-Zentren werden von anerkannten Neonatologen und ärztlichen Geburtshelfern geleitet und haben räumlich miteinander verbundene Entbindungsstation, Operationssaal, und Neugeborenen-Intensivstation mit mindestens sechs Plätzen. Sie verfügen unter anderem über ständige Arztbereitschaft und einen Neugeborenen-Notarzt für die Nachbarabteilungen. Besondere Risikoschwangerschaften, zum Beispiel Mehrlingsschwangerschaften ab 3 Kinder sollen nur in Level-1-Zentren entbinden.
  • Level-2-Zentren müssen bei sonst ähnlichen Kriterien nur vier Intensivpflegeplätze für Neugeborene vorhalten. Sie sollen einfache Risikogeburten, etwa Zwillingen, oder bei Gestosen, versorgen.
  • Perinatale Schwerpunkte haben Einrichtungen, um plötzliche kindliche Notfälle aus dem Normalbetrieb der Geburtsabteilung für begrenzte Zeit zu versorgen. Sie werden von Kinderärzten geleitet und haben Beatmungsplätze,aber keine spezielle Intensivstation.
  • Normale Geburtskliniken sollen nur Schwangere ohne Risikofaktoren und zeitgerechte Geburten betreuen. Dies sind 90 % aller Geburten.

Die Abteilungen weisen die Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber den Krankenkassen bei den örtlichen Pflegesatzverhandlungen nach.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Inkrafttreten am 1. Januar 2006 (PDF)
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