Persönlichkeitsrecht
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Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es kann als so genanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.
Einzelne Rechtsordnungen[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Johann Neethling: Personality rights. In: Jan M. Smits (Hrsg.): Elgar Encyclopedia of Comparative Law. Edward Elgar, Cheltenham/Northampton, M.A. 2006, ISBN 978-1845420130, S. 530–547.