Pflegetagegeldversicherung

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Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um private Absicherung des Pflegerisikos. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen.

Pflegestufen

Die private Pflegetagegeldversicherung unterscheidet die folgenden Pflegestufen:[1]

  • Pflegestufe 0: erheblich eingeschränkt Pflegebedürftige:
Hierunter fallen Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Betreuungsbedarf.
  • Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige:
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
  • Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige:
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
  • Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige:
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Tarifvarianten

Pflegetagegeldversicherungen lassen sich in drei Typen einteilen:

Statische, gestaffelte Tarife herkömmlicher Art

Hier kann der Versicherte nur die Höhe des Tagegelds in Stufe III frei bestimmen. Das ist der Basiswert von 100 %. Der Anbieter gibt in seinem Leistungsversprechen ein festes Verhältnis des zu leistenden Pflegetagegelds in Pflegestufe II und I vor, die ausgehend von der Pflegestufe III fallend gestaffelt sind.

  • Am häufigsten wird z. B. das Verteilungsverhältnis 100 % / 60 % / 30 % angeboten. D. h. ausgehend vom Basiswert 100 % in Stufe III werden dann in Stufe II 60 % und in Stufe I 30 % des Basiswerts von Stufe III geleistet.
  • Folgende Verteilungsverhältnisse sind u. a. bei den verschiedenen Gesellschaften noch vorzufinden: Pflegestufe III/II/I: 100 % / 60 % / 40 % oder 100 % / 70 % / 30 % oder 100 % / 50 % / 25 %.
  • Es gibt auch Tarife, die keine Leistung in Stufe I oder II vorsehen. Je nach Anbieter, kann ein Pflegetagegeld von bis zu 150 € pro Tag vereinbart werden. Einige Tarife sehen eine Staffelung nur bei häuslicher Pflege vor. Bei stationärer Pflege werden immer 100 % geleistet. Diese Tarife sind für einen Personenkreis sinnvoll, der später einmal nicht zu Hause, sondern im Heim gepflegt werden will.

Modular aufgebaute, flexible Tarife

Hier bestimmt der Versicherte selbst das zu vereinbarende Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegestufen. Es sind beliebige Kombinationen denkbar, jedoch darf das Tagegeld der höheren Stufe nicht kleiner vereinbart werden, als das Tagegeld der nächstniedrigeren Stufe. Es können hier auch alle Stufen gleich hoch - also zu 100 % - versichert werden.

Diese Tarife lassen sich maßgeschneidert an die jeweiligen Kundenbedürfnisse anpassen. Wer keinen großen Wert auf die Absicherung der Pflegestufe III legt, muss sich hier nicht in der Stufe III überversichern, um in Stufe I hoch genug versichert zu sein. Diese Tarife sind Personen zu empfehlen, denen ein möglichst hoher Schutz in Stufe I wichtig ist. Etliche dieser flexiblen Tarife erlauben zusätzlich die Pflegestufe 0 mit einem Pflegetagegeld zu versichern.

Staatliche geförderte Pflege-Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr)

Am 29. Juni 2012 hat die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) beschlossen, die private Absicherung des Pflegerisikos nach dem Vorbild der Riester-Rentenverträge finanziell zu fördern. Der Begriff „Pflege-Bahr“ hat sich aufgrund der maßgeblichen Initiative durch Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für die staatlich subventionierte Pflegetagegeldversicherung eingebürgert. Bis Ende 2012 war auch der Begriff „Pflege Riester“ gebräuchlich. Seit 2013 können Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro pro Monat staatlich bezuschusst werden. Voraussetzung: der Versicherte trägt monatlich einen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst. Außerdem ist die Pflegetagegeldpolice an bestimmte Mindestleistungen gebunden.[2]

In der Mai-Ausgabe (05/2013) wurde der Pflege-Bahr von Stiftung Warentest heftig kritisiert. Die staatlich geförderte Pflegeversicherung bietet demnach zu geringe Leistungen an, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu decken.[3] Der PKV-Verband wies die Kritik jedoch zurück: Der Pflege-Bahr biete insbesondere bei frühem Beginn eine vollwertige Absicherung.[4]

Bis zum 31. Mai 2013 wurden bereits mehr als 125.000 Verträge abgeschlossen. Laut PKV Vorsitzenden Reinhold Schulte kommen täglich rund 1.000 neue Verträge dazu.[5]

Tarifkalkulation

Die folgenden Parameter sind für die Prämien relevant:

  • Höhe des Tagegeldes: Als Tagegeld kann je nach Anbieter ein Betrag bis zu 150 Euro/Tag vereinbart werden.
  • Alter bei Eintritt: Jüngere Versicherte zahlen deutlich weniger

Bis zur Einführung der Unisex-Tarife zahlten Frauen aufgrund des höheren Pflegerisikos deutlich höhere Prämien.

Abgrenzung

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Privatversicherung, die die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aufstockt. Die Kalkulation erfolgt kapitalgedeckt entsprechend den Richtlinien für Private Krankenversicherungen.

Die Leistung orientiert sich häufig (je nach Versicherungsbedingungen) ausschließlich an der Pflegestufe, ist also unabhängig davon, ob die Pflegeleistungen in Form von stationärer, teilstationärer Pflege, in Form häuslicher Pflegehilfe durch zugelassene Pflegedienste oder selbst organisiert wird.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird auch künftig nur einen Teil der Kosten im Pflegefall tragen. Deswegen sollen die Deutschen privat vorsorgen. Seit Januar 2013 zahlt der Staat 5 Euro Zulage im Monat, wenn jemand eine private Pflegetagegeldversicherung abschließt, die bestimmten staatlichen Vorgaben genügt. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest vom Mai 2013 ergab, dass diese Policen bei weitem nicht reichen, um den Geldbedarf im Pflegefall zu decken.[3]

Einzelnachweise

  1. Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Pflegestufen
  2. Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur geförderten Pflegevorsorge
  3. a b Pflegeversicherung - Pflegetagegeldtarife im Test der Stiftung Warentest In: Finanztest 5/2013, Seite 70-77 und test.de vom 16. April 2013, abgerufen am 20. November 2014.
  4. Stellungnahme des PKV-Verbands zum Finanztest-Artikel
  5. Handelsblatt vom 19. Juni 2013

Weblinks