Privatbahn
Als Privatbahn werden Eisenbahnunternehmen bezeichnet, die nicht im Eigentum des jeweiligen Zentralstaates stehen; die Bezeichnung Privatbahn wird vor allem zur Abgrenzung von den Staatsbahnen genutzt. Bei den Privatbahnen handelt es sich meistens um Kapitalgesellschaften im Eigentum privater Investoren, aber auch der öffentlichen Hand (Länder, Kreise, Städte usw.). Aber auch Bahnen, die als Eigenbetriebe einer Kommune in öffentlich-rechtlicher Form existieren (beispielsweise die Trossinger Eisenbahn), werden als Privatbahn bezeichnet.
Privatbahnen können sowohl Eisenbahninfrastrukturunternehmen als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen sein.
Mit Privatbahn kann auch eine einzelne Eisenbahnstrecke gemeint sein. Nicht immer stellen Privatbahnen zusammenhängende Netze dar, oft sind die verschiedenen Betriebsteile einer Privatbahn nur durch Staatsbahnbahnstrecken miteinander verknüpft.
[Bearbeiten] Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland werden Privatbahnen seit 1949 offiziell als Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) bezeichnet.