Eisenbahninfrastrukturunternehmen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.

Gemäß § 2 sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen).

Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen. Betreiber der Schienenwege ist jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Untergliederung [Bearbeiten]

Für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur ist seit Anfang 2006 für alle EIU die Bundesnetzagentur zuständig.

Bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen [Bearbeiten]

Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bund für die bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Eisenbahnen des Bundes) die Verantwortung übernimmt. Er gewährleistet, "daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird" (Art. 87e Grundgesetz). Für die eisenbahnrechtliche Aufsicht ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.

Direkte bundeseigene EIU sind die Unternehmen DB Netz AG, DB Station & Service AG und DB Energie GmbH.[1] Zu den mittelbaren bundeseigenen EIU gehören DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Energiewerke Nord GmbH und Usedomer Bäderbahn GmbH.[2]

Nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen [Bearbeiten]

Die Anzahl der nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (auch: Nichtbundeseigene Eisenbahnen, NE-Bahnen, Privatbahnen) beträgt etwa 170. Sie sind entweder in öffentlichem (Kommunen, Gebietskörperschaften) oder in privatem Eigentum. Die größten nichtbundeseigenen EIU sind Deutsche Regionaleisenbahn GmbH (DRE) und Netinera Deutschland GmbH. Die rechtliche Aufsicht der NE-Bahnen liegt bei den Bundesländern (Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht, LfB), soweit sie diese nicht an das EBA übertragen haben.

Finanzierung [Bearbeiten]

Die Finanzierung der bundeseigenen Eisenbahnen erfolgt durch den Bund, die durch Finanzierungsvereinbarungen und Finanzpläne[2] sowie dem Bundesschienenwegeausbauplan nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz abgesichert ist. Demgegenüber sind die NE-Bahnen benachteiligt, da sie die Finanzierung ihrer Schienenwege zum großen Teil selbst leisten müssen. Sie erhalten öffentliche Förderung ihrer Schienenwege vor allem nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder durch freiwillige, projektbezogene Investitionszuschüsse der Bundesländer bzw. der Europäischen Gemeinschaft.[3]

Streckenlängen [Bearbeiten]

Im Jahr 2011 hatte das Streckennetz der DB Netz einen Umfang von 33.378 Kilometern.[4] Seit Beginn der Bahnreform 1994 hat die DB zusätzlich zur Stilllegung von Strecken bis Mitte 2011 auch insgesamt 2.343 Kilometer an andere EIU verkauft oder verpachtet.[5] Damit wird die Schrumpfungstendenz der vergangenen Jahre etwas abgemildert. Die gesamte Länge der von den NE-Bahnen betriebenen Strecken betrug 4.140 Kilometer; hinzu kommen noch 1.800 Kilometer öffentliche Gleise in den See- und Binnenhäfen.[3]

Die größten deutschen Eisenbahninfrastrukturbetreiber (mit über 100 km Länge der in Betrieb befindlichen Strecken) sind:

  1. DB Netz 33.378 km (Stand 2011)
  2. Deutsche Regionaleisenbahn 390 km (insgesamt 850 km, davon 460 km stillgelegt oder nicht in Betrieb, Stand 2012)[6]
  3. Netinera 336 km (davon Osthannoversche Eisenbahnen 257 km)
  4. RegioInfra Gesellschaft 271 km (insgesamt 298 km, davon 27 km stillgelegt)
  5. EVB 261 km
  6. Rhein-Sieg-Eisenbahn 225 km
  7. Harzer Schmalspurbahnen 140 km – Meterspur[7]
  8. Hohenzollerische Landesbahn 123 km[8]
  9. AKN Eisenbahn 120 km
  10. Südwestdeutsche Eisenbahn-Gesellschaft 104 km[9]

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Speck, Georg: Wer soll künftig zahlen? Erhalt von NE-Bahnstrecken. Eisenbahninfrastrukturverantwortung von Bund und Ländern., in: Güterbahnen, Heft 4/2008, S.7-14, Alba Fachverlag Düsseldorf, ISSN 1610-5273

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Siehe Bundesregierung, Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009, Kap. 3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes, in: Bundesratsdrucksache 141/06. 17. März 2006, abgerufen am 21. Dezember 2008.
  2. a b Vgl. Eisenbahn-Bundesamt, Liste der genehmigungspflichtigen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland, Stand: 25. Juni 2008, Spalte "Gen_Behörde" (nicht mehr online abrufbar, aktuelle Liste siehe Weblinks)
  3. a b Vgl. Christoph Conrad, Dr. Rainer Velte: Lösungsansatz zur Finanzierung der Schienenwege von NE-Bahnen. Beitrag zur Diskussion über die angemessene Finanzausstattung nichtbundeseigener Eisenbahnen durch die öffentliche Hand. In: Güterbahnen, 2008, H.3. S. 24-28), abgerufen am 5. Juni 2010.
  4. Zahlen, Daten, Fakten: Geschäftsbericht der DB Netz AG. DB Netz AG, 31. Dezember 2011, abgerufen am 21. August 2012.
  5. Situation der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland. In: Drucksache 17/8286. Deutscher Bundestag, 30. Dezember 2011, abgerufen am 21. August 2012 (PDF; 141 kB).
  6. Eisenbahninfrastruktur der DRE-Gruppe. Deutsche Regionaleisenbahn, 11. Mai 2012, abgerufen am 14. Juli 2012 (PDF; 556 kB).
  7. Streckennetz der Harzer Schmalspurbahnen. HSB, abgerufen am 21. Juni 2012 (htm).
  8. HZL Daten&Fakten. HzL, 2009, abgerufen am 13. Dezember 2011 (html).
  9. Infrastruktur. SWEG, 2012, abgerufen am 12. März 2013 (html).

Weblinks [Bearbeiten]