Präventionsgesetz

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Das Präventionsgesetz (PrävG) ist ein Artikelgesetz, das in Deutschland ab 2016 neue Maßnahmen in den Bereichen Vorbeugung gegen Krankheiten (Prävention), Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten wirken lässt. In der Schweiz gab es einen Entwurf zu einem ähnlichen Gesetz, der 2012 scheiterte.

Deutschland

Die Eckpunkte zum PrävG wurden im September 2004 von Bund und Ländern gemeinsam vorgelegt, der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 15/4833) gelangte 2005 zur ersten Lesung und hätte 2008 in Kraft treten sollen. Der Gesetzgebungsprozess verzögerte sich jedoch durch Differenzen innerhalb der Koalition, dann durch Regierungswechsel und zuletzt durch die Bundestagswahl 2013.[1] Im Herbst 2014 wurde ein neuer Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz veröffentlicht,[2] der bis Juni 2015 beraten und am 17. Juli 2015 erlassen wurde (BGBl. I S. 1368).

Wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes sind:[3]

  • Die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung, private Krankenversicherungsunternehmen, Bund, Länder, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit) und die Sozialpartner besetzen eine Nationale Präventionskonferenz, die eine "nationale Präventionsstrategie" erarbeiten soll (nach dem Muster des Krebsplans).
  • Auch die Pflegeversicherung wird Präventionsleistungen bezahlen.
  • Verschiedene Maßnahmen sollen die Schutzimpfung fördern, u.a. Pflichtberatungen für Eltern.
  • Ärzte können "Präventionsempfehlungen" über Leistungen von Anbietern in der Gesundheitsförderung wie Volkshochschulen, Sportvereine und Fitness-Center ausstellen (die Medien sprechen von "Bewegung auf Rezept"). Präventions-Kurse werden durch die Krankenkassen bezuschusst, wenn die Kurse nach den Qualitätsvorgaben des GKV für §20 SGB V entsprechen (vgl. Leitfaden Prävention).
  • Die Kranken- und Pflegekassen legen Präventionsprogramme für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Betriebe, Pflegeeinrichtungen) über 500 Mio € auf
  • Für Selbsthilfegruppen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 € zur Verfügung, insgesamt ca. 73 Mio €. Dieser Betrag wurde vom ursprünglichen Entwurf abweichend verdoppelt.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) erhält von den Kassen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 32 Mio €.

Das Präventionsgesetz wurde am 18. Juni 2015 vom deutschen Bundestag mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Am 10. Juli 2015 folgte die Billigung des Bundesrats. Das Gesetz wird so in Teilen am Tag der Verkündung in Kraft treten.[4]

Die Gesamtkosten betragen nach Aussage des Abgeordneten Karl Lauterbach jährlich 300 Mio €. Grüne und Linke lehnten das Gesetz ab, da es nur die GKV-Versicherten betreffe und belaste; die Grünen kritisierten außerdem, dass die Kommunen zu wenig beteiligt würden. Die Verbände der Kassen bemängelten insbesondere, dass die BzgA, eine Bundesbehörde, nun mit Versicherungsbeiträgen subventioniert werde.[5][6]

Schweiz

In der Schweiz hatte die Regierung am 30. September 2009 dem Parlament einen Gesetzesentwurf für ein zu schaffendes Präventionsgesetz übermittelt.[7] In der vorangehenden Vernehmlassung war der Vorentwurf kontrovers aufgenommen worden. Nach Zustimmung im Nationalrat scheiterte der Entwurf schliesslich 2012 im Ständerat trotz mehrheitlicher Zustimmung auch dieser Kammer, da wegen der in der Schweiz seit 1995 gültigen Ausgabenbremse eine qualifizierte Mehrheit über 50 % erforderlich gewesen wäre, die nicht erreicht wurde. Entscheidend sollen jedoch nicht die Kosten, sondern liberale Gegenargumente gewesen sein.[8]

Weblinks

Deutschland:

Schweiz:

Einzelnachweise

  1. Bundesrat: Präventionsgesetz fällt im Bundesrat durch. In: bundesrat.de. Deutscher Bundesrat, 20. September 2013, abgerufen am 22. Juli 2015.
  2. Ann-Cathrin Hellwig: Referentenentwurf zum Präventionsgesetz. In: bvpraevention.de. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG), 1. November 2014, abgerufen am 22. Juli 2015.
  3. BMG: Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz. In: bmg.bund.de. Bundesgesundheitsministerium, 18. Juni 2015, abgerufen am 22. Juli 2015.
  4. Sabine Temm: Bundesrat billigt Präventions- und GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. In: finanzen.de. 1. Juli 2015, abgerufen am 10. Juli 2015.
  5. Ärzteblatt-Autor TG: Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen. In: Deutsches Ärzteblatt. 18. Juni 2015, abgerufen am 22. Juli 2015.
  6. ÄrzteZeitung-Autoren af, fst: Bundestag: Präventionsgesetz mit einigen Änderungen verabschiedet. In: ÄrzteZeitung. 18. Juni 2015, abgerufen am 22. Juli 2015.
  7. Bundesversammlung: 09.076 – Präventionsgesetz. In: parlament.ch. Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament, 2012, abgerufen am 22. Juli 2015.
  8. Katharina Fontana: Präventionsgesetz: Die Vorlage ist endgültig vom Tisch. In: Neue Zürcher Zeitung. 27. September 2012, abgerufen am 22. Juli 2015.