Pseudowut

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Die Pseudowut (auch Pseudorabies, Pseudolyssa, Juckseuche, Juckpest, Infektiöse Bulbärparalyse, Tollkrätze, Morbus Aujeszky, Aujeszky-Krankheit, Aujeszkysche Krankheit; engl.: mad itch) ist eine durch das Aujeszky-Virus hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche mit geringer Pathogenität für den Menschen. Der Erreger gehört zur Familie der Herpesviren, Subfamilie Alphaherpesvirinae, Genus Varicellovirus. Er wird auch Pseudorabiesvirus (PrV) oder Suides Herpesvirus 1 (SuHV-1) genannt. Sein eigentlicher Wirt sind Schweine (lat.: Suidae), daher der Name des Virus. Die Krankheit ist nach dem ungarischen Tierarzt Aladár Aujeszky benannt.

Epidemiologie und Symptome

Bei nahezu allen Säugetieren verläuft die Infektion tödlich. Primaten und Menschen sind jedoch für das Virus nicht empfänglich. Beim Schwein verläuft sie als zyklische Allgemeininfektion mit Virusausbreitung über Lymph- und Blutgefäße und Nerven. Zentralnervensystem und die Schleimhäute des Respirationstraktes sind bevorzugte Manifestationsorgane. Wie bei allen Herpesinfektionen gibt es bei SHV-1 bei Schweinen eine latente (meist lebenslange) Infektion, welche insbesondere unter Stress reaktiviert wird.

Bei Rindern, Hunden, Katzen und Schafen kommt es schnell zu einer Gehirn- und Rückenmarksentzündung mit zentralnervösen Erscheinungen, bei Rindern und Hunden zusätzlich zu starkem Juckreiz, und danach zum Tod des Tieres. Alle diese sogenannten „Endwirte“ scheiden zu keinem Zeitpunkt das Virus aus und müssen sich via Schwein angesteckt haben (eventuell auch über verseuchte Gerätschaften, verschmutzte Stiefel und so weiter).

Saugferkel zeigen neuronale Symptome mit Ataxien und Krämpfen, meist verenden sie innerhalb weniger Tage. Schweine in einem Alter von mehr als vier Wochen überleben die Krankheit, sie sind die eigentlichen Hauptwirte des Virus. Jüngere Schweine zeigen noch neuronale Symptome, Mastschweine zeigen respiratorische Symptome. Die Krankheit führt in den Schweineproduktionsbetrieben zu großen Verlusten einerseits durch die Ferkelsterblichkeit, andererseits durch die verminderten Tageszunahmen und der damit verbundenen verlängerten Mastperioden. Die Ansteckung erfolgt über direkten (von Schwein zu Schwein) oder indirekten Kontakt (Lastwagen nicht gereinigt, Futterlieferanten, Besucher), in seltenen Fällen auch über die Luft. Die häufigste Ansteckungsquelle sind zugekaufte latent infizierte Zuchttiere (Ortswechsel = Stress = Reaktivierung) oder infizierte Mastferkel.

Bekämpfung

Pseudowut ist anzeigepflichtig und wird in vielen Ländern staatlich bekämpft. In Deutschland besteht für die Erkrankung Anzeigepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG).[1] Auch nach dem österreichischen Tierseuchengesetz ist die Afrikanische Pferdepest eine anzeigepflichtige Tierseuche.[2]

Sanierungsmaßnahmen beinhalten die Überwachung der Schweinepopulation durch regelmäßige Blutproben, Sanktionen wie Sperrung von Betrieben und Keulung.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Impfung, diese wird in stark verseuchten Gebieten mit Erfolg angewandt, allerdings schützt sie nur vor den Symptomen (keine Verluste für den Bauern), nicht vor einer Infektion. Auch geimpfte Tiere können latente Herpesinfektionen aufweisen und diese gegebenenfalls in eine ungeimpfte Population einschleppen. Daher muss in offiziell anerkannten virenfreien Ländern die Impfung verboten werden (wie z. B. in der Schweiz). Eine große Gefahr stellt die Einschleppung der Krankheit durch Wildschweine in artgerechte Schweinehaltungen (mit Auslauf im Freien) dar.

Pseudowut-freie Länder

Im Jahr 2004 als Pseudowut-frei geltende Länder in Europa:

Die obigen Angaben beziehen sich primär auf Hausschweine, Fälle von Aujeszkyscher Krankheit beim Wildschwein können auch in Ländern auftreten, deren Hausschweinbestand nicht von der Krankheit betroffen ist. In Deutschland und Österreich sind sporadische Todesfälle bei Jagdhunden bekannt, die sich während der Wildschweinjagd mit dem Virus anstecken.[4] In NRW beispielsweise sind annähernd 10 % der Wildschweine Virusträger.[5] Es ist anzunehmen, dass für angrenzende bzw. andere Länder ähnliche Werte gelten.

Aktuelle Daten betreffend der Durchseuchung in Europa und weltweit, auch bezüglich anderer Tierseuchen sind bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) verfügbar.[6]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1404), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057) in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 12 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178)
  2. § 16 Tierseuchengesetz vom 26. August 1909, zuletzt geändert 2006 (BGBl. I Nr. 136/2006)
  3. Ziekte van Aujeszky, Universität Wageningen
  4. D. Thaller u. a. Nachweis von Aujeszkyscher Krankheit bei einem Hund in Österreich In: Wiener Tierärztliche Monatsschrift. 2006, 93, S. 62–67.
  5. Walburga Lutz, Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, Bonn, in Rheinisch Westfälischer Jäger. 6/2009.
  6. Liste der Krankheiten, für die Daten verfügbar sind auf der Webseite des OIW