Rainer Zaczyk

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Februar 2016 um 22:24 Uhr durch Jürgen Engel (Diskussion | Beiträge) (→‎Werdegang: Punkt verschoben.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Rainer Zaczyk (* 27. April 1951 in Alzenau, Unterfranken) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Werdegang

Zaczyk bestand 1970 das Abitur. Im selben Jahr nahm er in Frankfurt am Main ein Studium der Rechtswissenschaften auf, das er 1975 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss. Drei Jahre später beendete er das Referendariat mit dem Zweiten Staatsexamen. Sodann wirkte er bis 1983 als wissenschaftlicher Angestellter am Lehrstuhl von E. A. Wolff in Frankfurt. 1980 schloss er seine Promotion ab. Von 1983 bis 1984 war er Inhaber eines Habilitandenstipendium der DFG und war danach bis 1988 als Hochschulassistent tätig. In dieser Zeit habilitierte er 1987 und erhielt die Venia legendi für das Strafrecht, das Strafprozessrecht und die Rechtsphilosophie. Ab 1988 war er Professor in Heidelberg. 1993 übernahm er eine Professur in Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Trier. Dort war er in den Jahren 1996 bis 1997 auch Dekan der Juristischen Fakultät. 1997 erhielt er einen Ruf an die Universität Hamburg, entschloss sich jedoch zum Verbleib in Trier. Seit 2002 ist er Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.[1] Dort ist er zudem Kurator des Bonner Rechtsjournals und Geschäftsführender Direktor des Rechtsphilosophischen Seminars[2] sowie des Juristischen Seminars der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Bonn.[3]

Einzelnachweise

  1. Prof. Dr. Rainer Zaczyk - Akademische Biographie, abgerufen am 5. Oktober 2013
  2. Prof. Dr. Rainer Zaczyk, abgerufen am 5. Oktober 2013
  3. [1], abgerufen am 26. Januar 2014