Reichsminister

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. September 2016 um 11:36 Uhr durch 92.206.129.254 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Reichsminister hießen die Mitglieder der Provisorischen Zentralgewalt des kurzlebigen Deutschen Reiches von 1848/49 sowie die der Regierung des Deutschen Reichs zwischen 1919 und 1945.

1848/1849 handelten, anstelle der Organe des Deutschen Bundes, die Frankfurter Nationalversammlung als Parlament und die von ihr eingesetzte Provisorische Zentralgewalt als Regierung. Nach dem Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 ernannte der Reichsverweser die Reichsminister. Mit dem Ende der Zentralgewalt am 20. Dezember endete auch die Tätigkeit der Reichsminister.

In der Zeit des vorangehenden Deutschen Kaiserreichs zwischen 1871 und 1918 gab es keine kollegiale Reichsregierung mit Ministern, sondern nur einen Reichskanzler als einzigem verantwortlichen Minister. Die Staatssekretäre der obersten Reichsbehörden, der Reichsämter, waren Untergebene des Kanzlers. Anstelle von Reichsregierung sprach man ausweichend von „Reichsleitung“.

In der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 waren die Reichsminister neben dem Reichskanzler die weiteren Mitglieder der Reichsregierung als Kollegialorgan, ernannt vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers. Ein Kanzler oder Minister musste zurücktreten, wenn eine Mehrheit des Reichstages dies verlangte. Im Jahr 1919, unter dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, lautete die Amtsbezeichnung des Reichskanzlers zunächst Präsident des Reichsministeriums (auch Reichsministerpräsident).

In der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 wurden die Reichsminister seit 1934 von Adolf Hitler als „Führer und Reichskanzler“ ernannt und waren ihm allein verantwortlich (Führerprinzip).