Richtlinie 77/576/EWG

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Flagge der Europäischen Union

Richtlinie 77/576/EWG

Titel: Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
Rechtsmaterie: Arbeitsschutz
Inkrafttreten: 2. August 1977
Ersetzt durch: Richtlinie 92/58/EWG
Außerkrafttreten: 24. Juni 1994
Fundstelle: ABl. L 229 vom 7.9.1977, S. 12–21
Volltext Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
Sicherheitsschilder entsprechend der Richtlinie 77/576/EWG

Die Richtlinie 77/576/EWG[1] ist die Vorläufer-Richtlinie zur Richtlinie 92/58/EWG. Sie legte die Sicherheitskennzeichnung für die Arbeitsstätten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues[1] fest. In Deutschland wurde sie in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 Sicherheitskennzeichnung umgesetzt, in Österreich mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

Gestalterische Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Anhang I sind die Grundsätze der Sicherheitskennzeichnung vorgeschrieben. Hierzu werden Farbe und Form definiert. Hierbei bedeuten die Farben:

Sicherheitsfarbe Bedeutung oder Aufgabe Anwendungsbeispiele
Rot Halt, Verbot Haltezeichen, Notausschalteinrichtungen, Verbotszeichen
Diese Farbe wird auch zur Kennzeichnung von Material zur Feuerbekämpfung verwendet.
Gelb Vorsicht! Mögliche Gefahr Hinweis auf Gefahren (Feuer, Explosion, Strahlen, chemische Einwirkungen usw.); Kennzeichnung von Schwellen, gefährlichen Durchlässen, Hindernissen
Grün Gefahrlosigkeit, Erste Hilfe Kennzeichnung von Notwegen und Notausgängen, Rettungsduschen, Erste-Hilfe- und Rettungsstationen
Blau Gebotszeichen, Hinweise Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung; Standort eines Telefons
Gilt als Sicherheitsfarbe nur in Verbindung mit einem Bildzeichen oder einem Text auf Gebotszeichen oder Hinweiszeichen mit sicherheitstechnischen Anweisungen.

Zu verwendende Zeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anhang II legt die einzelnen Symbole fest. Es werden die Kategorien Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen definiert, nicht jedoch Brandschutzzeichen.

Verbotszeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warnzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gebotszeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rettungszeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Sicherheitszeichen nach Richtlinie 77/576/EWG – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz, abgerufen am 31. Mai 2023