Schleswig-Holstein-Hadersleben

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Schleswig-Holstein-Hadersleben war eine Linie des Fürstengeschlechtes Haus Oldenburg.

Sie wurde 1544 mit Johann II. begründet, als dieser für den entgangenen dänischen Thron mit Teilen Schleswigs und Holsteins entschädigt wurde. Johann II. blieb kinderlos, und die Linie erlosch wieder 1580 mit seinem Tod.

Im Herzogtum Schleswig gehörten die Ämter Hadersleben, Tondern (mit Sylt und dem Osterland-Föhr) und Lügumkloster sowie die Landschaften Nordstrand und Fehmarn zum Haderslebener Anteil, in Holstein die Ämter Rendsburg und Bordesholm sowie ab 1559 der Mittelteil von Dithmarschen.

Siehe auch

Geschichte Schleswig-Holsteins.