Sehtest
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Ein Sehtest ist eine Prüfung der Sehschärfe eines oder beider Augen. Er ist Bestandteil jeder vollständigen augenärztlichen Untersuchung.
Für den Erwerb eines Führerscheins und für die Ausübung gewisser Berufe dürfen laut Gesetz bestimmte Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden. Für sie ist daher ein Sehtest vorgeschrieben. § 12 Abs. 2 der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beginnt: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle ... durchgeführt.“ Zu den amtlich anerkannten Sehteststellen zählen unter anderem Betriebe von Augenoptikern, der Arzt des Gesundheitsamtes, die Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und die Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, sofern sie über die erforderliche Qualifikation und Untersuchungsgeräte verfügen. Bescheinigt werden die erreichten Sehschärfen mit und ohne Korrektur (z. B. Brille) und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, nicht jedoch die Stärke der Korrektur.
Wenn der Bewerber um einen Führerschein ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes vorlegt, das das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe bescheinigt, ist ein (weiterer) Sehtest nicht erforderlich (§ 12 Abs. 4 FeV). Bei Nichtbestehen des Sehtests darf die Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn durch ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes nachgewiesen wird, dass weitere Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind. Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E haben sich einer augenärztlichen Untersuchung zu unterziehen und darüber ein Zeugnis oder Gutachten vorzulegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, der Augenbeweglichkeit und des Farbensehens.
Sehschärfenbestimmungen werden durchgeführt nach den internationalen Normen DIN EN ISO 8596 und 8597 und in Deutschland nach der DIN 58220. Das Normsehzeichen für Sehtests ist der Landoltring.

